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Beitrage für Investitionen an Tourismusorganisationen

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Die Autonome Provinz Bozen gewährt Tourismusorganisationen nach den Vorgaben des Landesgesetzes Nr. 15/2017 Beiträge für die Durchführung von Vorhaben und Investitionen, die für den Tourismus von Interesse sind, wie zum Beispiel für:

  • Neubau, Umbau und Ankauf von Büroräumen und deren Einrichtung;
  • Neuerrichtung von Wander- und Themenwegen, Mountainbikewegen und Langlaufloipen;
  • Neubau, Ersatz und Reparatur von Brücken mit Ausnahme von Hängebrücken auf Wanderwegen und auf Themenwegen;
  • Arbeitsfahrzeuge etc.

 


Tourismusorganisationen Südtirols.


Die Tourismusorganisationen müssen ordnungsgemäß in das vom Funktionsbereich Tourismus geführte Verzeichnis eingetragen sein.


##1##.

Dem Beitragsantrag müssen Sie folgende Unterlagen beifügen:

  • ausführlicher Bericht über das Vorhaben mit Beginn und Ende der Investition;
  • detaillierter Kostenvoranschlag;
  • Finanzierungsplan mit Finanzierungsplan;
  • Mehrwertsteuererklärung.
  • Falls vorgesehen:
    • Baukonzession, technische Unterlagen und Bewilligungen;
    • Fotodokumentation (z. B. Wege, Beschilderung).

Sie können den Antrag beim Funktionsbereichs Tourismus mittels PEC an tourismus.turismo@pec.prov.bz.it einreichen.
Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro beifügen.
Sie können auch eine elektronische Stempelmarke (@e.bollo) verwenden.

 


  1. Das Amt erhält Ihren Antrag und sendet Ihnen per PEC den CUP-Code zu. Die Zuweisung eines CUP-Codes stellt noch keine Bewilligung des Ansuchens dar. Der CUP-Code muss auf allen Rechnungen ersichtlich sein;
  2. nach der Prüfung des Antrages, kann dieser gewährt oder abgelehnt werden. Der Funktionsbereich Tourismus sendet Ihnen eine Mitteilung über die Gewährung oder Ablehnung des Beitrags zu;
  3. Bei einer Genehmigung muss nach Abschluss des Vorhabens müssen Sie folgende Dokumentation einreichen:
  • Falls zutreffend: Fotodokumentation der ausgeführten Arbeiten.
  • Die Rechnungen müssen folgende Angaben enthalten:
  • Art, Menge und Einheitspreise;
    • Sollten diese Daten nicht vorhanden sein, ist eine von der Firma ausgestellte detaillierte Aufstellung beizufügen;
  • Bei Verweis auf ein Angebot in einer Rechnung ist dieses beizulegen
  • Antrag um Auszahlung für einen Landesbeitrag gemäß Landesgesetz 15/2017: ##1##;
  • Bericht über den Abschluss des Vorhabens;
  • Liste der Rechnungen;
  • quittierte Ausgabenbelege, die auf den Namen der Organisation ausgestellt sind:
    • elektronische Rechnungen mit Zahlungsbeleg;
    • Im Falle von Arbeiten, für die eine Baukonzession erforderlich ist, muss die Benutzungsgenehmigung beigefügt werden.

Sie können Ihr Beitragsansuchen jährlich zwischen dem 1. Jänner und dem 30. Juni einreichen.