Die Provinz kann den Bildungsorganisationen einen Beitrag gewähren. Einrichtungen, die Fortbildungsmaßnahmen für Schulleiter und Schulleiterinnen und Lehrkräfte an italienischsprachigen Schulen in der Autonomen Provinz Bozen anbieten, können beim Italienischen Schulamt einen Beitrag beantragen.
Beiträge zugunsten von Bildungseinrichtungen für schulische und pädagogische Aktivitäten
Einrichtungen, die Fortbildungsmaßnahmen für Schulleiter und Schulleiterinnen und Lehrkräfte an italienischsprachigen Schulen in der Provinz anbieten.
Die Voraussetzungen sind festgelegt im Beschluss der Landesregierung vom 17. Februar 2003, Nr. 440: „Kriterien und Modalitäten zur Gewährung von Beiträgen im Sinne des Landesgesetzes vom 10. November 1976, Nr. 45, im Bereich der Aus- und Weiterbildungstätigkeiten für das Lehr-, Direktions- und Erziehungspersonal der italienischsprachigen Schulen“.
Es sollte darauf hingewiesen werden, dass die Bildungseinrichtungen eine Mindestanzahl von 10 Teilnehmern/Teilnehmerinnen garantieren müssen, um die Finanzierung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen von der Provinz erhalten zu können.
Den Unterlagen für die Rechnungslegung muss die gegengezeichnete Liste der Unterschriften der Teilnehmer und Teilnehmerinnen beigefügt werden.
Die Formulare für den Beitragsantrag und die Rechnungslegung finden Sie hier:
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Der Beitragsantrag ist an das Amt für Schulfinanzierung zu richten, das ein Rundschreiben veröffentlicht hat, in dem alle nützlichen Informationen enthalten sind.
Einrichtungen, denen der Beitrag gewährt wurde, müssen die Rechnungslegung über die angefallenen Ausgaben einreichen, für die Vorschüsse geleistet wurden. Die Rechnungslegung muss spätestens am 31. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde eingereicht werden. Es steht ein praktischer ##1## der Beiträge der Provinz zur Verfügung.
Um die Auszahlung der gewährten Beiträge (##2##) durch die Autonome Provinz Bozen zu erhalten, wie im Landesgesetz vom 27. Juli 2015 Nr. 9 vorgesehen, müssen die Bildungseinrichtungen Folgendes nachweisen:
- die ordnungsgemäße Durchführung der Tätigkeit, für die der Beitrag gewährt wurde;
- die tatsächlich angefallenen Ausgaben für die oben genannten Zwecke;
- die Erfüllung aller Verpflichtungen in Bezug auf Steuern und Sozialversicherungen, die sich aus den oben genannten Ausgaben ergeben;
- die Anwesenheitsliste, die von mindestens 10 Teilnehmern und Teilnehmerinnen für die gesamte Dauer der Maßnahme gegengezeichnet wurde.
Die Einrichtungen müssen ihren Beitragsantrag bis zum 31. Mai eines jeden Jahres einreichen.
Einrichtungen, denen Beiträge gewährt wurden, müssen die Rechnungslegung über die angefallenen Ausgaben einreichen, für die Vorschüsse geleistet wurden. Die Rechnungslegung muss spätestens am 31. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde eingereicht werden.
Welchen Organisationen kann der Beitrag gewährt werden?
Einrichtungen ohne Gewinnabsicht oder öffentliche und private Körperschaften ohne Gewinnabsicht, die Fortbildungsmaßnahmen für Schulleiter und Schulleiterinnen und Lehrkräfte an italienischsprachigen Schulen in der Provinz anbieten.
Wo kann ich weitere Informationen erhalten?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Welche Frist gilt für die Einreichung des Beitragsantrags?
Der Antrag muss bis zum 31. Mai eines jeden Jahres eingereicht werden.
Welche Frist gilt für die Einreichung der Rechnungslegung über die angefallenen Ausgaben?
Die Rechnungslegung muss spätestens am 31. März des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde, eingereicht werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen und den EU-Vorschriften. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen
Landesgesetz vom 27. Juli 2015, Nr. 9: „Landeskulturgesetz“;
Beschluss der Landesregierung Nr. 440 vom 17. Februar 2003: „Kriterien und Modalitäten zur Gewährung von Beiträgen im Sinne des Landesgesetzes Nr. 45 vom 10. November 1976 im Bereich der Aus- und Weiterbildungstätigkeiten für das Lehr-, Direktions- und Erziehungspersonal der italienischsprachigen Schulen“.
Amt für Schulfinanzierung
„Plaza-Gebäude“, Neubruchweg 2, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 12 10
Fax: +39 0471 41 12 29
E-Mail: finanziamentoscolastico@provinz.bz.it
PEC: finanziamentoscolastico@pec.prov.bz.it
Website: scuola-italiana.provincia.bz.it
Ansprechpartner:
Silvia Signori: Telefon: +39 0471 41 12 22; E-mail: silvia.signori@provinz.bz.it
Parteienverkehr: Montag bis Freitag, von 9:00 bis 12:00 Uhr.
