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Beiträge im forstlichen Bereich für Schutzwaldpflege

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Partí

Dieser Dienst betrifft Beitragsansuchen für Pflegemaßnahmen im Schutzwald, bei einer Mindestfläche von 0,5 ha.

Die durchzuführenden Maßnahmen werden vom zuständigen Forstpersonal festgelegt.
Mögliche Maßnahmen sind u.a.:
  • Stehenlassen von Bäumen,
  • Hoch Abstocken,
  • eventuell Entrinden und Ablängen (in Stücke schneiden) von Bäumen,
  • Querfällen und eventuell notwendiges Fixieren von Bäumen,
  • Fällen, Entasten, Entrinden von bruttauglichen Bäumen,
  • Waldpflegemaßnahmen,
  • Aufforstungsmaßnahmen mit Lochpflanzung, Stockachselpflanzung,
  • Einmaliges Anbringen von Verbißschutzmittel,
  • Einmaliges Freischneiden bei Aufforstungen,
  • Aussaat zur Verjüngungsförderung,
  • Nicht-Nutzen von Bäumen auf Sonderstandorten (Balzplätze, moorige Standorte,…),
  • Lebensraumgestaltung für Rauhfußhühner.
Die anerkannten Kosten werden auf der Grundlage von Standardkosten in Höhe von5.000 €/ha festgelegt.

Natürliche oder juristische Personen, sowohl des öffentlichen als auch des privaten Rechts.
 

Die antragstellende Person muss Eigentum oder Besitz des Waldes haben und in das Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen (APIA) eingetragen sein.
Die Mindestfläche für den Eingriff beträgt 0,5 Hektar.

Füllen Sie den Antrag um Beitragsgewährung im forstlichen Bereich in digitaler Form über das Portal myCIVIS aus und legen Sie die folgenden Unterlagen bei:
  • Kopie der Gründungsurkunde und der Satzung, wenn der Antrag von einer privaten juristischen Person gestellt wird;
  • Kopie der Vollmacht zur Antragstellung im Fall von Miteigentum.

Dieser Dienst ist kostenlos.
 


Der Antrag kann ausschließlich in digitaler Form über das Portal myCIVIS eingereicht werden.

Der Forstdienst legt die durchzuführenden Maßnahmen fest.

Nach Abschluss der Arbeiten müssen Sie sich an die örtlich zuständige Forststation wenden, um die Bescheinigung der ordnungsgemäßen Durchführung der Arbeiten zu erhalten.

Für die Einreichung des Antrags gibt es keine Fristen.
Die Maßnahme muss jedoch innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum des Antrags durchgeführt werden.

Wie viele Arten von Maßnahmen müssen für jeden Beitragsantrag durchgeführt werden?

Für jeden Beitragsantrag kann auch nur eine der förderfähigen Maßnahmen durchgeführt werden, mit Ausnahme des Stehenlassens von Bäumen, das mit einer weiteren Maßnahme kombiniert werden muss.

Wann kann ich mit den Arbeiten beginnen?

Die Arbeiten können nach Einreichung des Beitragsantrags und nach dem Ortsaugenschein mit dem Personal des Forstdienstes beginnen, bei dem die durchzuführenden Maßnahmen festgelegt werden.

Gibt es auch eine maximale Eingriffsfläche?

Nein, es ist keine maximale Eingriffsfläche vorgesehen.


Amt für Bergwirtschaft

Landhaus 6, Peter Brugger, Brennerstraße 6
Telefon 1: 0471 41 53 60
Telefon 2: 0471 41 53 61
E-Mail: bergwirtschaft@provinz.bz.it
PEC: bergwitschaft.ecmontana@pec.prov.bz.it
Website: https://forstdienst.provinz.bz.it/de/home

Liste der Forststationen:

  • Bozen
  • Brixen
  • Bruneck
  • Deutschnofen
  • Freienfeld
  • Graun im Vinschgau
  • Gröden
  • Innichen
  • Jenesien
  • Kaltenbrunn
  • Kaltern
  • Kastelruth
  • Kiens
  • Klausen
  • Lana
  • Latsch
  • Mals
  • Meran
  • Mühlbach
  • Naturns
  • Neumarkt
  • Olang
  • Prad
  • Ratschings
  • Ritten
  • Sand in Taufers
  • Sarntal
  • Schlanders
  • St. Vigil Enneberg
  • St. Leonhard
  • St. Walburg
  • Steinhaus
  • Stern
  • Sterzing
  • Tisens
  • Toblach
  • Welsberg
  • Welschnofen