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Beiträge für Jahrestätigkeit von Jugendorganisationen für die deutsche Sprachgruppe

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Jugendorganisationen können zur Unterstützung ihrer institutionellen Aktivitäten eine Förderung für die Jahrestätigkeit beantragen. Finanziert werden:

  • Personalkosten;
  • Schulungen und Fortbildungen für angestellte und ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter;
  • Ausgaben für die Verwaltung;
  • spezifische Aktivitäten, die im Jahresprogramm vorgesehen sind.

Jugendorganisationen, die junge Menschen pädagogisch begleiten, können Anträge einreichen.


Die Voraussetzungen betreffen folgende Merkmale der Jugendorganisation:

  • Sie muss in Südtirol tätig sein und sich überwiegend aus jungen Menschen bis 30 Jahren zusammensetzen;
  • Sie muss kontinuierlich Aktivitäten für Kinder und Jugendliche anbieten, wie im Landesgesetz Nr. 13 von 1983 vorgesehen;
  • Sie muss sich an eine breite Gruppe junger Menschen richten und darf nicht nur für die veranstaltende Gruppe bestimmt sein;
  • Sie muss Kontinuität gewährleisten und nicht gewinnorientiert sein.

Lesen Sie zunächst die ##1##.

Füllen Sie folgende Dokumente aus:

  • das ##2##;
  • den detaillierten ##5##;
  • die Stellenbeschreibungen und Lebensläufe des beteiligten Personals. Bitte beachten Sie, dass die Bezüge des Personals die Parameter der Bezüge der Landesangestellten nicht überschreiten dürfen (siehe Grenzen in der ##7##);
  • die Gründungsurkunde und die Satzung (nur beim ersten Ansuchen oder im Falle von Änderungen).

Bei unvorhergesehenen Ausgaben oder Kostensteigerungen können Sie auch um einen Ergänzugsbeitrag ansuchen. Verwenden Sie dazu das folgende Formular: ##16##.

Für die Auszahlung des Beitrags müssen Sie Folgendes vorbereiten:

  • den ##9##;
  • oder den ##10##;
  • eventuell die ##11##.

Die Kosten für den Dienst belaufen sich auf 16 Euro, was dem Wert der Stempelmarke entspricht.

  • Sie müssen die Stempelmarke physisch oder virtuell anbringen (Nummer und Datum im Antrag um Auszahlung angeben);
  • Alternativ können Sie in Ihrem Ansuchen den Grund für die gesetzliche Befreiung mitteilen.

Sie können ansuchen:

  • durch direkte Abgabe des Beitragsansuchens beim Amt für Jugendarbeit;
  • durch Senden des Beitragsansuchens per Post (es gilt das Datum des Poststempels);
  • durch Senden des Beitragsansuchens per zertifizierte elektronische Post PEC: jugendarbeit@pec.prov.bz.it

  1. Das Amt nimmt Ihren Antrag entgegen und prüft ihn;
  2. Sie werden darüber informiert, ob Ihnen der Beitrag gewährt oder nicht gewährt wurde;
  3. Sie erhalten einen Vorschuss, wenn angefordert;
  4. Nach Vorlage des Antrages um Auszahlung wird Ihnen schließlich der Restbetrag der finanziellen Förderung gewährt.

 


Der Antrag muss spätestens am 10. Dezember eines jeden Jahres für die ordentliche Tätigkeit des folgenden Jahres eingereicht werden (Ausschlussfrist).


Wo finde ich Informationen zu den verschiedenen Beiträgen des Amtes für Jugendarbeit?

Der folgende Link führt zu weiteren Informationen: Finanzielle Förderung.

Wo finde ich das Logo für Veröffentlichungen und zur Verwendung online, wenn ich einen Beitrag erhalte?

Sie finden es unter diesem Link, im PDF- und JPG-Format:

  • ##1##;
  • ##2##;
  • ##3##.
  • ##4##

Wo finde ich die gesetzlichen Grundlagen für Beiträge?

Sie können die folgende Unterlagen einsehen: