Gewährung von Vergünstigungen für gewerbliche Schutzrechte. Ziel der Maßnahme ist es, die Unternehmen dabei zu fördern und zu unterstützen, Patente und andere gewerbliche Schutzrechte zu erlangen, zu validieren und zu verteidigen.
Beiträge für gewerbliche Schutzrechte
KMU (kleine und mittlere Unternehmen) mit Produktionseinheit in der Provinz Bozen.
Begünstigte sind Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform, mit Produktionsstätten in der Provinz Bozen, sofern sie ordnungsgemäß in das Unternehmensregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Unternehmen, die Beihilfen erhalten, müssen ihre Produktionseinheit mindestens vier Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Beihilfegewährung in der Provinz Bozen aufrechterhalten.
- Beihilfeantrag:
- ##1##.
- Rechnungslegung:
- ##20##;
- Erklärung CUP ##6##
- Erklärung CUP ##3##.
- Um den Beihilfeantrag einzureichen, senden Sie ihn bitte per PEC (zertifizierte elektronische Post) an die folgende Adresse innovation.innovazione@pec.prov.bz.
- Um den Antrag auf Rechnungslegung einzureichen, senden Sie ihn bitte per PEC (zertifizierte elektronische Post) an folgende Adresse innovation.innovazione@pec.prov.bz.
Hinweis: Die in den Rechnungslegungen enthaltenen Ausgaben müssen ordnungsgemäß getätigt worden sein, d.h. alle Rechnungen und Personalkosten müssen vor der Einreichung der Rechnungslegungen bezahlt worden sein.
Beihilfeantrag
- Der Antrag wird auf Vollständigkeit überprüft.
- Die Bewertung des Antrags wird vorgenommen.
- Im Falle eines positiven Ergebnisses wird das Dekret zur Beitragsgewährung ausgefertigt.
Antrag auf Rechnungslegung
- Die Rechnungslegung wird auf Vollständigkeit überprüft.
- Die Rechnungslegung wird kontrolliert.
- Die Auszahlung wird vorgenommen.
Zu den Zeiten und Fristen im Zusammenhang mit dem Antrag auf Rechnungslegung siehe Artikel “Rechnungslegung und Auszahlung der Beihilfe”:
- Art. 27 Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - ##10##
- Art. 27 Absatz 3 der Anwendungsrichtlinien des Landesgesetzes 14/2006 - ##11## geändert durch ##12## und durch ##13##
Ich bin freiberuflich tätig. Kann ich einen Antrag stellen?
Nein, nur Unternehmen, gleich welcher Rechtsform, mit Produktionsstätten in der Provinz Bozen können einen Antrag stellen, sofern sie ordnungsgemäß im Unternehmensregister der Handels-, Industrie-, Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen eingetragen sind. Unternehmen, die Beihilfen erhalten, müssen ihre Produktionseinheit mindestens vier Jahre lang ab dem Zeitpunkt der Beihilfegewährung in der Provinz Bozen aufrechterhalten.
Was muss ich tun, wenn auf der Rechnung kein eindeutiger Projektcode (CUP) angegeben ist?
Für Anträge, die ab dem 24. April 2023 eingereicht wurden, kann die Erklärung fehlender CUP nur dann beigefügt werden, wenn der CUP (einheitlicher Projektcode) nach der Ausstellung der Rechnung oder der Honorarnote mitgeteilt wurde.
Muss ich auch eine Stempelmarke kaufen, um den Antrag auf Rechnungslegung einreichen zu können?
Nein, die Stempelmarke muss nur für die Einreichung des Beihilfeantrags gekauft werden. Die Stempelmarke darf nur für einen Antrag verwendet werden und muss gemäß Artikel 37 des Dekrets des Präsidenten der Republik (DPR) 642/1972 drei Jahre lang aufbewahrt werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen.
Rechtsgrundlagen:
- Landesgesetz 14/2006;
- ##10##;
- ##11##;
- ##12##;
- ##13##;
- ##14##;
- ##15##;
- ##2##;
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##3##.
Amt für Innovation und Technologie
Garibaldi-Straße 14, 39100 Bozen.
Telefon: +39 0471 41 37 14
E-mail: innovation@provinz.bz.it
PEC: innovation.innovazione@pec.prov.bz.it
Website: innovation-forschung.provinz.bz.it
Parteienverkehr:
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
