Antrag auf Förderungen für Genossenschaften, die Beratungs- und Ausbildungsinitiativen durchführen.
Beiträge für Genossenschaften für Ausbildung und Beratung
In das Genossenschaftsregister der Autonomen Provinz Bozen eingetragene Genossenschaften, die ihre Tätigkeit hauptsächlich in der Autonomen Provinz Bozen ausüben.
Ausgenommen sind Wohnungs- und Parkhausbaugenossenschaften sowie Raiffeisenkassen und Kreditgarantiekonsortien (Confidi).
Die Beiträge können im Ausmaß von 50% der zulässigen Ausgaben, unter Anwendung der De-minimis-Regelung, für folgende Maßnahmen gewährt werden:
- Aus- und Weiterbildung des Personals und der Verwalter/Verwalterinnen der Genossenschaft
- obligatorische Ausbildungskurse des Personals (es werden nur Kurse in den ersten drei Jahren nach der Gründung der Genossenschaft finanziert)
- Machbarkeitsstudien sowie verwaltungstechnische und organisatorische Begleitung (Tutoring) in der Phase der Aufnahme der Tätigkeit und im Falle relevanter Betriebsreorganisationen
- Beratung um die Entwicklung der Genossenschaft im Hinblick auf Marktpräsenz, Produktivitätssteigerungen, Prozessoptimierung und Organisationsmanagement auszubauen
- Beratung zum Thema Marktforschung
- Beratung zur Verbesserung der Produktionstechnologien und Marketingtechniken
- Beratung für den Beginn einer neuen Tätigkeit
- Beratung zur Ausarbeitung von Systemen zur beruflichen Integration von benachteiligten Menschen
Für jede Maßnahme sind Ausgaben in Höhe von mindestens 2.500 EUR und höchstens 60.000 EUR zulässig.
Es können mehrere Anträge pro Jahr gestellt werden.
Für die Verfolgbarkeit der Geldflüsse bei Zahlungen im Zusammenhang mit
einem vom Landesamt für Genossenschaftswesen mitfinanzierten Projektes
wird ein einheitlicher Projektcode (CUP) vergeben. Der vom Amt mitgeteilte CUP-Code muss auf allen buchhalterischen Unterlagen und Zahlungsnachweisen (z.B. Rechnungen und Bankbelegen) angeführt werden.
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Für das Fördergesuch ist die vorgesehene Stempelgebühr zu entrichten. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
Die Anträge müssen unter Verwendung der vom zuständigen Amt vorbereiteten Formulare erstellt, in das PDF-Format umgewandelt, digital unterzeichnet und in einer einzigen Mitteilung an die PEC-Adresse gen.coop@pec.prov.bz.it gesendet werden.
Nach Eingang des Antrags erhält die Genossenschaft mittels zertifizierte elektronische Post (PEC) eine Mitteilung über die Einleitung des Beitragsverfahrens.
Innerhalb von 120 Tagen, vorbehaltlich der Unterbrechungen gemäß Artikel 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Regelung des Verwaltungsverfahrens), wird das Konzessionsverfahren abgeschlossen und die Genossenschaft erhält die entsprechende Mitteilung mittels zertifizierte elektronische Post (PEC).
- Der Beitragsantrag muss vor dem Start der Maßnahme eingereicht werden;
- der Auszahlungsantrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde, eingereicht werden;
- die Ausgaben für mehrjährige Projekte, die in dem vom zuständigen Amt genehmigten Zeitplan enthalten sind, müssen bis Dezember des Jahres abgerechnet werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Ausgaben verbucht wurden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie auf dem Portal Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
- Regionalgesetz vom 28. Juli 1988; Nr. 15;
- Beschluss der Landesregierung vom 6. August 2024, Nr. 651 - Anwendungsrichtlinien zum Regionalgesetz vom 28. Juli 1988, Nr. 15 - Förderungen zugunsten von genossenschaftlichen Körperschaften.
Amt für Genossenschaftswesen
Landhaus 10, Crispistraße 15, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 49 36
E-Mail: gen@provinz.bz.it
PEC: gen.coop@pec.prov.bz.it
Website: genossenschaften.provinz.bz.it/de/home
