Seit 2023 sind neben Gemeinden und Bezirksgemeinschaften auch Organisationen ohne Gewinnabsicht einschließlich der Genossenschaften beitragsberechtigt. Private Organisationen und Genossenschaften ohne Gewinnabsicht erhalten nur dann eine Förderung, wenn das Vorhaben von mindestens einer Gemeinde oder Bezirksgemeinschaft ausdrücklich unterstützt wird.
Beiträge für Gemeinden und Bezirksgemeinschaften
Die folgenden Initiativen sind förderfähig:
- Projekte, Initiativen und Veranstaltungen, die die Integration und Inklusion neuer Mitbürger und Mitbürgerinnen in Südtirol fördern und zu einem friedlichen Zusammenleben der Bevölkerung beitragen;
- Maßnahmen zur Förderung der Teilhabe von Menschen anderer Herkunft am gesellschaftlichen Leben;
- Aktionen und Programme, welche die Kooperation und Vernetzung der Gemeinden, Bezirksgemeinschaften und Organisationen im Bereich Integration fördern;
- Maßnahmen zur Sensibilisierung, Information und Bewusstseinsbildung der Öffentlichkeit;
- Aus- und Weiterbildung von Multiplikatoren im Bereich Integration.
##1## für das Ansuchen um Finanzierung von Projekten der Vereine und Genossenschaften mit der Projektbeschreibung.
Senden Sie den ausgefüllten Antrag mit der Projektbeschreibung bis Ende Januar an die PEC-Adresse: integration.integrazione@pec.prov.bz.it.
Der technische Abgabetermin der Anträge für die Förderungen ist der 31. Januar jeden Jahres. Anträge können, vorbehaltlich der finanziellen Verfügbarkeit im Bezugsjahr, auch nach diesem Datum, jeweils bis zum 30. April, eingereicht werden. Der Antrag muss in jedem Fall gestellt werden, bevor die Ausgaben zur Durchführung der Maßnahme getätigt werden.
Was sind die Förderkriterien?
Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses, Beschluss vom 30.12.2022, Nr.1028.
Inhaltliche Bewertungskriterien (max. 50 Punkte)
- Förderung der Teilhabe ausländischer Bürgerinnen und Bürger am gesellschaftlichen Leben (max. 10 Punkte)
- Förderung des gegenseitigen Kennenlernens (max. 10 Punkte)
- Förderung der Kooperation und Vernetzung der Akteure (max. 10 Punkte)
- Sensibilisierung der Bevölkerung für das Anliegen der Integration und Inklusion (max. 10 Punkte)
- Umsetzung von Maßnahmen gegen Diskriminierung (max. 10 Punkte).
Zusatz-Bewertungskriterien (max. 15 Punkte)
- Mitfinanzierung von Gemeinden und/oder Bezirksgemeinschaften (max. 5 Punkte)
- Einbindung von Migranten und Migrantinnen in die Planung (max. 5 Punkte)
- Innovatives Projekt (max. 5 Punkte)
Technische Kriterien/Voraussetzungen (max. 18 Punkte)
- Beschreibung des Vorhabens (Ziele, Zielgruppe, Umsetzung) (max. 9 Punkte)
- Kostenvoranschlag und Finanzierungsplan (max. 6 Punkte)
- Bericht über die in den letzten zwei Jahren durchgeführten Projekte (max. 3 Punkte) - nur für antragstellende Einrichtungen, die bereits Projekte eingereicht haben.
- Ein Projekt kann nur dann gefördert werden, wenn es bei einem der inhaltlichen Kriterien laut Buchstabe a) mindestens 7 Punkte erreicht und bei allen technischen Kriterien/Voraussetzungen laut Buchstabe c) mindestens einen Punkt erhält.
Wie kann ich die Auszahlung des Projekts beantragen?
Senden Sie das Formular an die PEC-Adresse der Koordinierungsstelle für Integration integration.integrazione@pec.prov.bz.it.
Folgende Antragsformulare sind dafür vorgesehen:
- ##1##;
- ##2##;
- ##3##;
- Richtlinien für die Abrechnung;
- Höchstsätze für Referenten/Referentinnen und Sachverständige;
- Höchstsätze für Personal 2024;
- Höchstsätze Kilometervergütung, Verpflegungskosten.
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
An die Koordinierungsstelle für Integration
E-Mail: coordinamento-integrazione@provincia.bz.it
Telefon: +39 0471 41 82 33
Rechtsgrundlagen
Die Koordinierungsstelle für Integration unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Landesgesetz vom 28. Oktober 2011, Nr. 12;
Kriterien zur Förderung des Integrationsprozesses - Beschluss vom 30.12.2022, Nr. 1028.
Amt für Kinder- und Jugendschutz und soziale Inklusion
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 82 31 / +39 0471 41 82 32
E-Mail: minoriinclusione@provincia.bz.it
PEC: kinderjugendinklusion.minoriinclusione@pec.prov.bz.it
Website: integration-diversitaet.provinz.bz.it
Parteienverkehr:
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr;
- Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
