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Beiträge für Beratung und Wissensvermittlung für gastgewerbliche Betriebe

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Partí

Descrizion

Landesbeitrag für Beratungs- und Wissensvermittlungsdienste für Betreiber oder Betreiberinnen eines Beherbergungsbetriebes. Die Förderungen betreffen strategische, organisatorische und zertifizierungsbezogene Beratungen und betragen 30 % oder 50 %, je nach Art der Beratung.

Das Ansuchen und die Abrechnung müssen online erfolgen.


Chi possa pa nuzé l servisc

Inhaber oder Inhaberinnen von gastgewerblichen Betrieben, die im Handelsregister bei der Handelskammer eingetragen sind, mit Ausnahme der folgenden Fälle:

  • Betriebe, die sich in stark entwickelten Tourismuszonen befinden;
  • Betriebe mit einem Jahresumsatz von mehr als 1.500.000,00 Euro (Durchschnitt des Umsatzes der letzten drei Jahre).

Recuisic

Die Voraussetzungen betreffen Ihr Unternehmen, den Umsatz und den Standort des Betriebes:

  • der Betrieb muss im Handelsregister bei der Handelskammer eingetragen sein;
  • der Betrieb darf nicht in stark entwickelten Tourismuszonen liegen;
  • der durchschnittliche Jahresumsatz der letzten drei Jahre muss unter 1.500.000,00 Euro liegen;
  • es ist nur ein Antrag innerhalb von drei Kalenderjahren zulässig;
  • die umgesetzten Vorhaben müssen mit den in den geltenden Kriterien vorgesehenen Maßnahmen übereinstimmen.

Cie che n adrova

  • Kostenvoranschläge (mit Angabe der Arbeitstage/-stunden und der entsprechenden Einzelkosten);
  • Beschreibung des Vorhabens (mit Beginn- und Enddatum, Dauer und Ort);
  • Formular für ##2##.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.


Nscila vala inant

  • Das Amt erhält Ihren Antrag;
  • das Amt prüft Ihren Antrag und bewertet die Übereinstimmung des Vorhabens mit den festgelegten Kriterien;
  • im Fall einer Genehmigung erhalten Sie eine Mitteilung über den gewährten Beitrag;
  • die Abrechnung erfolgt nach den in den geltenden Kriterien festgelegten Bestimmungen.

 


Tëmps y scadënzes

  • Der Beitragsantrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden;
  • wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin rechtlich bindende Verpflichtungen eingeht, Zahlungen leistet oder Rechnungen erhält, bevor der Antrag eingereicht wurde, wird das gesamte Vorhaben von der Förderung ausgeschlossen;
  • Sie müssen außerdem erklären, dass für dasselbe Vorhaben kein Beitragsantrag bei anderen öffentlichen Einrichtungen oder Institutionen gestellt wurde.

Dumandes che vën dant suvënz