web
U bent offline. Dit is een alleen-lezen versie van de pagina.
close
Cëdes dl servis: 1663

Beiträge an Vermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen

 Ajunté pro i preferis
Loading...
Partí

Diese Förderung wird Einzelunternehmern oder Gesellschaften gewährt, die Gästezimmer und Ferienwohnungen vermieten und betriebliche Investitionen tätigen. Diese Investitionen können Folgendes betreffen:

  • Umbau;
  • Modernisierung;
  • Ankauf von Einrichtungsgegenständen;
  • Beratung;
  • Weiterbildung;
  • Wissensvermittlung im Bereich der Vermietung von Gästezimmern und Ferienwohnungen.

  • Ein Einzelunternehmen, das Gästezimmer vermietet;
  • ein Einzelunternehmen, das Ferienwohnungen vermietet;
  • eine Gesellschaft, die Gästezimmer vermietet;
  • eine Gesellschaft, die Ferienwohnungen vermietet.

Sie müssen den Antrag vor Beginn der Investition einreichen. Als „Beginn“ der Investition gilt der Beginn der Bauarbeiten (Einreichung der Baubeginnsmeldung bei der zuständigen Gemeinde) oder die erste rechtlich bindende Verpflichtung zum Ankauf von Gütern oder Dienstleistungen.


  • ##7##;

Für den Antrag auf Gewährung von Förderungen für betriebliche Investitionen:

  • ##8##;
  • ##9##.

Für den Antrag auf Auszahlung der Förderung für betriebliche Investitionen

  • ##10##.

Für den Antrag auf Förderung von Beratungsdiensten, Weiterbildung und Wissensvermittlung

  • ##11##.

Gesuch um Auszahlung der Förderung für Beratungsdienste, Weiterbildung und Wissensvermittlung

  • ##12##.

Sie müssen eine Stempelmarke in Höhe von 16 Euro kaufen.


Der Antrag kann wie folgt eingereicht werden: direkte Einreichung bei dem Funktionsbereich Tourismus mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) unter tourismus.turismo@pec.prov.bz.it.

Dabei gilt:

  • die Anlagen müssen im PDF-Format vorliegen und dürfen maximal 20 MB nicht überschreiten;
  • der Antrag kann digital signiert werden, alternativ kann der unterschriebene Antrag eingescannt und zusammen mit einer Kopie eines gültigen Ausweisdokuments übermittelt werden.

  • Das zuständige Amt prüft Ihren Antrag und kontrolliert das Vorliegen der Voraussetzungen;
  • die Antragstellerin bzw. der Antragsteller erhält eine Mitteilung des Funktionsbereichs Tourismus über den Eingang des Antrags sowie gegebenenfalls eine Aufforderung zur Ergänzung der Unterlagen.



Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.

Rechtsgrundlagen

  • Landesgesetz vom 6. April 1993, Nr. 8:"Maßnahmen zugunsten der Vermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen“;
  • ##1##, „Genehmigung der Anwendungskriterien zum Landesgesetz vom 6. April 1993, Nr. 8, „Maßnahmen zugunsten der Vermieter von Gästezimmern und Ferienwohnungen“.