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Beiträge für Kapitalisierung und Investitionen zugunsten von genossenschaftlichen Körperschaften

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Descrizion

Förderungen zugunsten von Sozialgenossenschaften und besonderen Arten von Genossenschaften für die Finanzierung von Investitionen und Kapitalisierung.

Chi possa pa nuzé l servisc

Genossenschaftliche Körperschaften, die in das Landesregister der genossenschaftlichen Körperschaften der Autonomen Provinz Bozen eingetragen sind und ihre Tätigkeit hauptsächlich in Südtirol ausüben.

Darüber hinaus müssen diese genossenschaftlichen Körperschaften in die folgenden Kategorien fallen:
  • Sozialgenossenschaften;
  • Produktions- und Arbeitsgenossenschaften, die zu mindestens 60 % aus Arbeitnehmenden bestehen, die aus einem der folgenden Gründe entlassen wurden: infolge eines Konkurses oder eines anderen Insolvenzverfahrens, der endgültigen Schließung des Unternehmens oder eines erheblichen Personalabbaus;
  • Produktions- und Arbeitsgenossenschaften, die einen Betrieb übernehmen und sich zu mindestens 60 % aus Arbeitnehmenden zusammensetzen, die seit mindestens einem Jahr in dem zu übernehmenden Unternehmen beschäftigt waren; 
  • Genossenschaftliche Körperschaften, die innovative oder sozial wertvolle unternehmerische Tätigkeiten ausüben;
  • Genossenschaftliche Körperschaften, die unternehmerische Tätigkeiten ausüben, unter besonderer Berücksichtigung der Berufsausbildung und Arbeitsvermittlung von Frauen und Jugendlichen sowie Weiterbildung, Umschulung und beruflichen Eingliederung von Personen mit Schwierigkeiten, einen Arbeitsplatz zu finden. Diese Ziele müssen sich aus den Statuten ergeben und ein überwiegendes Gewicht bei den Aktivitäten der Genossenschaft haben;
  • Bürgergenossenschaften und Sozialunternehmen in Form von Genossenschaften.

Recuisic

Förderfähige Ausgaben

Förderfähige Mindestausgabe: mindestens 2.500,00 Euro für Kapitalisierung und 5.000,00 Euro für Investitionen pro Ansuchen.

Es können mehrere Förderansuchen pro Jahr gestellt werden.

Förderfähige Initiativen

Die Beiträge können, unter Anwendung der De-minimis-Regelung, für folgende Vorhaben gewährt werden:
 
  • Bildung von Anfangskapital und anschließende Kapitalerhöhungen;
  • Erwerb, Bau, Renovierung, Umbau, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden, die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens genutzt werden sollen;
  • Ankauf von Maschinen, Geräten, Anlagen und Fahrzeugen, die ausschließlich für den Betrieb des Unternehmens verwendet werden.

Beitragssatz:

Von 35 % bis 65 % der förderfähigen Ausgaben.

Für die Verfolgbarkeit der Geldflüsse wird ein einheitlicher Projektcode (CUP) vergeben. Der vom zuständigen Amt mitgeteilte CUP-Code muss auf allen buchhalterischen Unterlagen und Zahlungsnachweisen (z.B. Rechnungen und Bankbelegen) angeführt werden.

Pflichten


Die Gewährung der Förderungen bringt die Verpflichtung mit sich, die Vermögenswerte, für die die Förderungen gewährt wurden, in den folgenden Zeiträumen nicht zu veräußern oder anderweitig zweckentfremden:
  • 10 Jahre für den Erwerb, die Errichtung, die Renovierung, den Umbau, die Erweiterung und die Modernisierung von Gebäuden, die für eine gewerbliche Tätigkeit genutzt werden sollen;
  • 5 Jahre für den Erwerb von Maschinen, Ausrüstungen, Anlagen und Fahrzeugen, die ausschließlich für die Nutzung im Rahmen der Unternehmenstätigkeit bestimmt sind.

Während des gesamten Zeitraums müssen die festgelegten Auflagen für den Genossenschaftstyp, für den die Förderungen gewährt wurden, eingehalten werden (z. B. Einhaltung der 30 Prozent Quote von benachteiligten Personen im Verhältnis zur Gesamtzahl der Arbeitnehmenden bei Sozialgenossenschaften des Typs B).

Cie che n adrova

Für den Antrag

  • Antragsformular online auf myCIVIS
  • Die Kostenvoranschläge
  • Betriebsentwicklungsplan, der folgendes beinhaltet:
    • Entstehung und wichtigste Ereignisse der Genossenschaft;
    • ausgeübte Tätigkeit (Sitz des Unternehmens, angebotene Dienstleistung, Empfänger der Dienstleistung);
    • Finanzierungsplan;
    • Geplante Investitionen (Zeitplan, Investitionsziel, erwartete Ergebnisse);
  • Nur für Genossenschaften des „Typs B”: ausführliche Beschreibung des sozialpädagogischen Modells für die Arbeitseingliederung benachteiligter Menschen.
  • Positive Bewertung des Businessplans und der Führungskompetenzen durch die Revisionsbehörde bei Investitionsausgaben von mindestens 40.000,00 Euro.
  • Entrichtung der Stempelgebühr von 16,00 Euro. Davon befreit sind die vom Gesetz vorgesehenen Ausnahmen.
Für die Abrechnung
  • Abrechnungsformular online auf myCIVIS
  • Ausgabennachweise (Rechnungen im XML- und PDF-Format, Zahlungsbestätigungen, kurzer Abschlussbericht)

Coche fé dumanda

Die Anträge samt Anlagen sind ausschließlich über den myCIVIS-Dienst einzureichen.

Nscila vala inant

Das zuständige Amt nimmt den Antrag entgegen und prüft die Voraussetzungen.

Nach Eingang des Antrags erhält die genossenschaftliche Körperschaft mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC) und direkt über das entsprechende Portal auf myCIVIS eine Mitteilung über die Einleitung des Beitragsverfahrens und den einheitlichen Projektcode (CUP).

Tëmps y scadënzes

  • Der Beitragsantrag muss vor Beginn des entsprechenden Vorhabens eingereicht werden.
  • Innerhalb von 120 Tagen, vorbehaltlich der Unterbrechungen gemäß Artikel 4 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr. 17 (Regelung des Verwaltungsverfahrens), wird das Verfahren abgeschlossen und die genossenschaftliche Körperschaft erhält die entsprechende Mitteilung mittels zertifizierter elektronischer Post (PEC).
  • Der Auszahlungsantrag muss bis zum 31. Dezember des Jahres, das auf das Jahr folgt, in dem der Beitrag gewährt wurde, ausschließlich über den myCIVIS Dienst eingereicht werden.
  • Die Ausgaben für mehrjährige Projekte, die in dem vom zuständigen Amt genehmigten Zeitplan enthalten sind, müssen bis Dezember des Jahres abgerechnet werden, das auf das Jahr folgt, in dem die Ausgaben verbucht wurden.
  • Als förderfähig gelten ausschließlich Ausgaben, die frühestens ab dem Tag nach der Antragstellung anfallen.

Dumandes che vën dant suvënz

Können Rechnungen, die vor der Gesuchstellung ausgestellt wurden, abgerechnet werden?
Nein, die Rechnungen müssen nach Antragstellung ausgestellt sein.
 
Bis wann wird der Beitrag ausgezahlt?
In der Regel innerhalb von höchstens 150 Tagen nach Einreichung des Auszahlungsantrags.
 
Muss der CUP (einheitlicher Projektcode) auf allen Rechnungen angegeben werden?
Ja
 
Wie kann ich die Stempelgebühr von 16 Euro bezahlen?
1. @e.bollo
Bevor Sie den Antrag telematisch einreichen können, werden Sie an das Portal ePays und an die staatliche Plattform @e.bollo weitergeleitet, wo Sie mittels Kreditkarte eine Stempelmarke zu 16,00 Euro kaufen können.
2. Physische Stempelmarke
Sie erwerben eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro und tragen den eindeutigen elektronischen Kodex dieser Marke im Antragsformular auf myCIVIS ein. Die Marke darf ausschließlich für diesen Antrag verwendet werden und ist gemäß Art. 37 DPR 642/1972 für 3 Jahre aufzubewahren.
3. Virtuelle Stempelmarke
Falls Sie als Wirtschaftsteilnehmer eine Ermächtigung der Agentur für Einnahmen besitzen, können Sie die Stempelsteuer elektronisch zahlen. Die Zahlung erfolgt dann über das entsprechende Online-System der Steuerbehörde und wird im Antrag vermerkt.
4. Befreiung
Falls Ihre genossenschaftliche Körperschaft im RUNTS eingetragen ist und gemäß Art. 82 des Kodex des Dritten Sektors (GvD 117/2017) von der Stempelsteuer befreit ist, entfällt die Zahlung.