web
U bent offline. Dit is een alleen-lezen versie van de pagina.
close
Cëdes dl servis: 3316

Beihilfen für die Mechanisierung im Grünland, Acker- und Futterbau

 Ajunté pro i preferis
Loading...
Partí

Das Förderprogramm richtet sich an landwirtschaftliche Betriebe, die Grünland, Futterflächen und Ackerflächen bewirtschaften. Gefördert wird der Ankauf fabriksneuer Maschinen:

  • für die Stalltechnik;
  • für die Stadeltechnik;
  • Mähmaschinen samt Zusatzgeräten für die Heuernte;
  • landwirtschaftliche Traktoren und Aufbauheulader;
  • Maschinen für den überbetrieblichen Einsatz:

Detailliertere Informationen finden Sie im Merkblatt.


Der Dienst richtet sich an:
  • Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in der landwirtschaftlichen Primärproduktion tätig sind;
  • Mitglieder von Maschinenringen und zusammengeschlossene landwirtschaftliche Betriebe (z.B. Genossenschaften).

  • Das landwirtschaftliche Unternehmen muss in das Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sein;
  • Das landwirtschaftliche Unternehmen muss mindestens 2 Hektar Wiese oder Ackerfutterbaufläche bearbeitet.
  • Für die Förderung einer fixen oder mobilen Scheunenkrananlage muss das landwirtschaftliche Unternehmen mindestens 4 Hektar Wiesen- oder Ackerfutterbauflächen bearbeiten.
  • im Jahresdurchschnitt muss der Mindestviehbesatz von 0,5 GVE/Hektar bzw. der Höchstviehbesatz von 1,8 bis 2,5 GVE/Hektar je nach Höhenlage eingehalten werden;
  • Die Mindestinvestition beträgt 5.000 € ohne MwSt.;
  • Traktoren, Aufbauheulader und überbetriebliche Maschinen sind alle 15 Jahre zur Förderung zugelassen;
  • Mähmaschinen samt Zubehör für die Heuernte sind alle 10 Jahre zur Förderung zugelassen;
  • Beim Ankauf von Maschinen der Kategorien Stalltechnik und Stadeltechnik gelten die 15 Jahre auf den festgesetzten Höchstbeitrag.

  • Digitale Identität: SPID oder CIE (elektronischer Personalausweis);
  • Vertretung/Delegierung für den Betrieb (der Antrag um Vertretung kann vom Inhaber bzw. der Inhaberin oder vom gesetzlichen Vertreter bzw. der gesetzlichen Vertreterin des landwirtschaftlichen Betriebes gestellt werden);
ACHTUNG: Besitzt der Inhaber/die Inhaberin bzw. der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin des landwirtschaftlichen Betriebes bereits eine gültige Vertretung/Delegierung für den Betrieb, muss diese nicht nochmals beantragt werden. Auf den Online-Dienst in myCivis kann gleich zugegriffen werden;
  • Kostenvoranschlag für den Ankauf der Maschine.

Sie können das Beihilfegesuch über den Online-Dienst myCIVIS stellen, indem Sie folgende Schritte befolgen:

  1. Klicken Sie auf den folgenden Link online myCivis, melden Sie sich an und Sie werden direkt zum Dienst weitergeleitet;
  2. Geben Sie die erforderlichen Daten ein, fügen Sie die erforderlichen Dokumente bei und senden Sie das Beihilfegesuch ab.

  1. Das zuständige Amt prüft Ihr Beitragsgesuch. Wenn das Gesuch ordnungsgemäß ist, wird es in die vorläufige Rangliste aufgenommen.
  2. Spätestens 120 Tage nach Ablauf der Einreichfrist (31. März) wird die vorläufige Rangliste der Beihilfegesuche veröffentlicht.  
  3. Spätestens 60 Tage nach Veröffentlichung der vorläufigen Rangliste der Beihilfegesuche wird die endgültige Rangliste der gewährten Beihilfen veröffentlicht.
  4. Wenn Ihr Beihilfegesuch in die endgültige Rangliste der bewilligten Beihilfen aufgenommen wurde, erhalten Sie eine Mitteilung über myCivis und per PEC-E-Mail, in der der bewilligte Beihilfebetrag und die Modalitäten für die Beantragung der Auszahlung angegeben sind.

  • Die Beihilfegesuche können vom 1 Februar 2026 - 31. März 2026 eingereicht werden;
  • Der Ankauf der Maschine muss innerhalb des Jahres der Antragstellung bis spätestens 31. Dezember erfolgen und mit einer Akonto- oder Saldorechnung belegt werden.
  • Der Antrag auf Auszahlung der Beihilfe muss spätestens bis zum 31. Dezember des auf die Gewährung der Beihilfe folgenden Jahres eingereicht werden.
  • Beihilfegesuche, welche Maschinen betreffen, die durch einen Brandfall zerstört wurden, könne bis zum 31. Oktober eingereicht werden.

Wie kann ich eine Vertretung/Delegierung beantragen, um ein Beihilfegesuch einzureichen?

Eine Anleitung für die Beantragung einer Vertretung/Delegierung finden Sie auf der Webseite der Abteilung Landwirtschaft: Erklärung zur Delegierung. Der Antrag um Vertretung kann für sich selbst oder von einem Dritten bzw. einer Organisation für den der Inhaber oder die Inhaberin des landwirtschaftlichen Betriebes erstellt werden.

Bei Fragen oder Problemen in der Phase des Delegierungsgesuches wenden Sie sich an das Callcenter unter der Grünen Nummer 800 816 836 (Montag – Freitag von 9.00 – 17.00 Uhr) oder per E-Mail an servicedesk@provinz.bz.it.

ACHTUNG: Besitzt der Inhaber/die Inhaberin bzw. der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin des landwirtschaftlichen Betriebes bereits eine gültige Vertretung/Delegierung für den Betrieb, muss diese nicht nochmals beantragt werden. Auf den Online-Dienst in myCivis kann gleich zugegriffen werden.

Wie hoch sind die Beihilfen?

  • Für Ankäufe in den Bereichen Stalltechnik und Stadeltechnik gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 30 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben bis zum Erreichen des möglichen Höchstbeitrages;
  • für Ankäufe von Mähmaschinen samt Zusatzgeräten für die Heuernte und für Traktoren und Aufbauheulader gelten unterschiedliche Beitragssätze:
    • 20 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben bis zum Erreichen des möglichen Höchstbeitrages für Betriebe bis 74 Erschwernispunkte;
    • 30 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben bis zum Erreichen des möglichen Höchstbeitrages für Betriebe ab 75 Erschwernispunkte;
  • fFür überbetriebliche Maschinen gilt ein einheitlicher Beihilfesatz von 20 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben bis zum Erreichen des möglichen Höchstbeitrages.

Details zu den möglichen Höchstbeiträgen je Maschinen finden Sie im Merkblatt.

Welche Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen?

Von der Förderung ausgeschlossen sind:
  • Ankäufe, die vor dem Einreichdatum des Beihilfegesuchs getätigt wurden;
  • Ankäufe von gebrauchten Maschinen;
  • Leasing von Maschinen;
  • Ankäufe von Maschinen für Biogasanlagen;
  • Ankäufe von Mähmaschinen, Traktoren und überbetriebliche Maschinen für Verwaltungen der Gemeinnutzungsgüter und Agrargemeinschaften;

Welche Verpflichtungen muss ich einhalten, wenn ich eine Beihilfe erhalte?

  • Die Gewährung der Beihilfe verpflichtet den Antragsteller oder die Antragstellerin, die Zweckbestimmung der angekauften Maschine ab Datum der Endauszahlung für 5 Jahre beizubehalten.
  • bei Förderungen von überbetrieblichen Maschinen muss das ansuchende landwirtschaftliche Unternehmen mindestens 40 überbetriebliche Arbeitsstunden abrechnen, davon mindestens 15 Stunden mit der geförderten Maschine, und zwar jährlich für die Dauer der Zweckbestimmung.

Wieso erhalte ich nach der Einreichung des Beihilfegesuches eine Mitteilung mit der Zuweisung einer CUP-Nummer?

Nach Einreichung des Antrages um eine Beihilfe erhält der Antragsteller die Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens zur Bewertung des Beihilfegesuches. Dieses Schreiben enthält den einheitlichen Projektcode CUP, der dem Vorhaben zugewiesen wurde. Dieser Projektcode muss ab Erhalt dieses Schreibens auf sämtlichen Verwaltungs- und Buchhaltungsunterlagen einschließlich der Rechnungen und Zahlungsbestätigungen, die sich auf das Förderansuchen beziehen, angegeben werden.

ACHTUNG: Bei der Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens handelt es sich nicht um die Genehmigung des Beihilfeantrages.