Wie kann ich eine Vertretung/Delegierung beantragen, um ein Beihilfegesuch einzureichen?
Eine Anleitung für die Beantragung einer Vertretung/Delegierung finden Sie auf der Webseite der Abteilung Landwirtschaft: Erklärung zur Delegierung. Der Antrag um Vertretung kann für sich selbst oder von einem Dritten bzw. einer Organisation für den der Inhaber oder die Inhaberin des landwirtschaftlichen Betriebes erstellt werden.
Bei Fragen oder Problemen in der Phase des Delegierungsgesuches wenden Sie sich an das Callcenter unter der Grünen Nummer 800 816 836 (Montag – Freitag von 9.00 – 17.00 Uhr) oder per E-Mail an servicedesk@provinz.bz.it.
ACHTUNG: Besitzt der Inhaber/die Inhaberin bzw. der gesetzliche Vertreter/die gesetzliche Vertreterin des landwirtschaftlichen Betriebes bereits eine gültige Vertretung/Delegierung für den Betrieb, muss diese nicht nochmals beantragt werden. Auf den Online-Dienst in myCivis kann gleich zugegriffen werden.
Wie hoch sind die Beihilfen?
- Für Ankäufe in den Bereichen Stalltechnik und Stadeltechnik gilt ein einheitlicher Beitragssatz von 30 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben bis zum Erreichen des möglichen Höchstbeitrages;
- für Ankäufe von Mähmaschinen samt Zusatzgeräten für die Heuernte und für Traktoren und Aufbauheulader gelten unterschiedliche Beitragssätze:
- 20 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben bis zum Erreichen des möglichen Höchstbeitrages für Betriebe bis 74 Erschwernispunkte;
- 30 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben bis zum Erreichen des möglichen Höchstbeitrages für Betriebe ab 75 Erschwernispunkte;
- fFür überbetriebliche Maschinen gilt ein einheitlicher Beihilfesatz von 20 Prozent der beihilfefähigen Ausgaben bis zum Erreichen des möglichen Höchstbeitrages.
Details zu den möglichen Höchstbeiträgen je Maschinen finden Sie im Merkblatt.
Welche Vorhaben sind von der Förderung ausgeschlossen?
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Ankäufe, die vor dem Einreichdatum des Beihilfegesuchs getätigt wurden;
- Ankäufe von gebrauchten Maschinen;
- Leasing von Maschinen;
- Ankäufe von Maschinen für Biogasanlagen;
- Ankäufe von Mähmaschinen, Traktoren und überbetriebliche Maschinen für Verwaltungen der Gemeinnutzungsgüter und Agrargemeinschaften;
Welche Verpflichtungen muss ich einhalten, wenn ich eine Beihilfe erhalte?
- Die Gewährung der Beihilfe verpflichtet den Antragsteller oder die Antragstellerin, die Zweckbestimmung der angekauften Maschine ab Datum der Endauszahlung für 5 Jahre beizubehalten.
- bei Förderungen von überbetrieblichen Maschinen muss das ansuchende landwirtschaftliche Unternehmen mindestens 40 überbetriebliche Arbeitsstunden abrechnen, davon mindestens 15 Stunden mit der geförderten Maschine, und zwar jährlich für die Dauer der Zweckbestimmung.
Wieso erhalte ich nach der Einreichung des Beihilfegesuches eine Mitteilung mit der Zuweisung einer CUP-Nummer?
Nach Einreichung des Antrages um eine Beihilfe erhält der Antragsteller die Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens zur Bewertung des Beihilfegesuches. Dieses Schreiben enthält den einheitlichen Projektcode CUP, der dem Vorhaben zugewiesen wurde. Dieser Projektcode muss ab Erhalt dieses Schreibens auf sämtlichen Verwaltungs- und Buchhaltungsunterlagen einschließlich der Rechnungen und Zahlungsbestätigungen, die sich auf das Förderansuchen beziehen, angegeben werden.
ACHTUNG: Bei der Mitteilung über die Einleitung des Verfahrens handelt es sich nicht um die Genehmigung des Beihilfeantrages.