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Ausstellung von Fahrtenheften

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Partí

Ansuchen um Ausstellung von Fahrtenblätterbüchern, obligatorisch für Unternehmen, die Busse mit Fahrer oder Fahrerin vermieten und gelegentliche Fahrten ins Ausland organisieren.

Es sind zwei Arten von Büchern vorgesehen:

  • Modell 700APC2: für den Gelegenheitsverkehr in der Europäischen Union und den Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR);
  • Modell 800APC2: für den Gelegenheitsverkehr in Ländern, die dem Interbus-Übereinkommen angehören.

Unternehmen im Besitz:

  • der Lizenz der Autonomen Provinz Bozen „NCC Autobus“,
  • und einer gültigen Gemeinschaftslizenz.

Sie müssen Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen als Mietbus mit Fahrer zugelassen haben.
Sie müssen im Besitz einer vom Verkehrsministerium ausgestellten Gemeinschaftslizenz sein.

  • Den ##1##;
  • die Zahlungsbestätigung;
  • eine Kopie Ihres Personalausweises, wenn Sie keine digitale Unterschrift verwenden.

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16,00 € für den Antrag in Papierform kaufen und 8,78 € für jedes ausgestellte Heft bezahlen.

NB: Fälschlicherweise gezahlte Beträge werden NICHT zurückerstattet.



Die Fahrtenblätterbücher werden ausgestellt und Ihnen ausgehändigt.


Die Bücher sind nach ihrer Ausstellung 3 Jahre gültig.


Rechtsgrundlagen

  • Die EU-Verordnung 1073/2009.


Kraftfahrzeugamt – Fachbereich Transporte

Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen

Telefon: +39 0471 41 54 10
E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it

Kontakte:

Zäzilia Sellemond: E-Mail Zaezilia.Sellemond@provincia.bz.it
Matthias Bernhard: E-Mail Matthias.bernard@provincia.bz.it

Parteienverkehr (mit Termin):

Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr;
Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.