Antrag auf Ausstellung eines Befähigungsnachweises nach bestandener Befähigungsprüfung zum oder zur Seilbahnbediensteten.
Ausstellung der Befähigungsbescheinigung für Seilbahnbetreiber
Seilbahnbedienstete, die die Befähigungsprüfung bestanden haben.
Die Voraussetzungen beziehen sich auf Ihr Alter:
- 18 Jahre, wenn Sie Maschinist oder Maschinistin sind;
- 21 Jahre, wenn Sie Betriebsleiter oder Betriebsleiterin sind.
Sie müssen den ##1## einreichen.
Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro kaufen, und zwar ausschließlich über epays.it (siehe Anlage ##2##).
Sie müssen Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an die folgende Adresse senden: seilbahnen@provinz.bz.it oder per PEC an die Adresse: seilbahnen.funivie@pec.prov.bz.it.
Der Befähigungsnachweis wird Ihnen per Einschreiben mit Empfangsbestätigung zugestellt.
Sie müssen die Eignungsprüfung gemäß Artikel 11 erneut ablegen, wenn Sie nicht innerhalb von fünf Jahren nach Bestehen der Prüfung die erforderlichen Unterlagen für die Erteilung des Befähigungsnachweises vorlegen.
Wie können die Stempelmarken bezahlt werden?
Kaufen Sie eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro, die Sie ausschließlich auf it.epays.it erhalten können (Befolgen Sie hierzu die ##2##).Wie können die Dokumente übermittelt werden?
Die Dokumente können per Post, persönlich im Amt, mit E-Mail an seilbahnen@provinz.bz.it oder per PEC seilbahnen.funivie@pec.prov.bz.it übermittelt werden.Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen
Amt für Seilbahnen
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 46 00 /+39 0471 41 46 01
E-Mail: seilbahnen@provinz.bz.it
PEC: seilbahnen.funivie@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it
