Unternehmen, die Busvermietung mit Fahrpersonal betreiben und gelegentliche Fahrten ins Ausland durchführen möchten, müssen über die Gemeinschaftslizenz verfügen. Diese wird vom Ministerium für Verkehr in Rom – Generaldirektion APC – Via Caraci 36 – 00157 ROM ausgestellt.
Hinweis: Gemäß Artikel 28 des Landesgesetzes vom 16. Dezember 2015, Nr. 15, müssen auch alle Unternehmen, die grenzüberschreitende Beförderungsdienste durchführen, über eine Gemeinschaftslizenz verfügen.
Für die Beantragung der Gemeinschaftslizenz wird empfohlen, sich an ein Beratungsbüro für den Fahrzeugverkehr (Autoagentur) zu wenden.
Nachdem Sie die Gemeinschaftslizenz erhalten haben, müssen Sie für jeden Reisebus mit Fahrpersonal, der vorübergehend das italienische Staatsgebiet verlässt, eine beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz beantragen.
Ausstellung beglaubigter Kopien der Gemeinschaftslizenz für den Personentransport
Unternehmen, die über eine Lizenz der Provinz für den Mietbusverkehr mit Fahrpersonal „NCC Autobus“ verfügen, sowie Busunternehmen, die grenzüberschreitende Beförderungsdienste durchführen.
- Sie müssen Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen zugelassen haben;
- Sie müssen im Besitz einer vom Verkehrsministerium ausgestellten Gemeinschaftslizenz sein.
Um die beglaubigte Kopie zu beantragen, benötigen Sie Folgendes:
- den ##1##;
- den pagoPA-Zahlungsbeleg;
- die Fotokopie des Personalausweises, wenn der Antrag nicht digital unterschrieben ist.
Sie müssen die Zahlung über pagoPA / Portale dell’Automobilista vornehmen (Tarifcode B003 – 42,20 €).
Es kann eine Sammelzahlung für das Ansuchen mehrerer Kopien (maximal 50) verwendet werden.
Hinweis: Zu Unrecht gezahlte Beträge werden nicht zurückerstattet.
Oder Sie können den Antrag mit den oben genannten Anlagen per PEC an die folgende Adresse senden: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it.
Anschließend wird die beglaubigte Kopie der Gemeinschaftslizenz bzw. die Kopien bei mehreren Anträgen ausgestellt.
Hinweis: die beglaubigten Kopien müssen an das Kraftfahrzeugamt zurückgegeben werden:
- Erneuerung der Gemeinschaftslizenz (alle fünf Jahre);
- Beendigung der Personenbeförderungstätigkeit.
Die beglaubigten Kopien haben dieselbe Gültigkeitsdauer wie die vom Ministerium in Rom ausgestellte Gemeinschaftslizenz.
Die Gemeinschaftslizenz muss erneuert werden:
- am Ende der 5-jährigen Gültigkeitsdauer;
- bei einer Änderung des Betriebssitzes und/oder des Firmennamens.
An wen muss ich mich wenden, um die Gemeinschaftslizenz zu erhalten?
An das Ministerium für Verkehr; es wird jedoch empfohlen, sich an ein Beratungsbüro für den Fahrzeugverkehr (Autoagentur) zu wenden.
Was ist der Unterschied zwischen der Gemeinschaftslizenz und der beglaubigten Kopie der Gemeinschaftslizenz?
Die Gemeinschaftslizenz wird beim Ministerium für Verkehr in Rom beantragt und ausgestellt. Die beglaubigte Kopie hingegen wird beim zuständigen Amt der Autonomen Provinz Bozen beantragt und ausgestellt. Sie sind 5 Jahre gültig.
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 1073/2009.
Kraftfahrzeugamt – Fachbereich Transporte
Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 54 10
E-Mail: motorizzazione@provincia.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Website: mobilita.provincia.bz.it
Kontakte:
Zäzilia Sellemond Ludwig: +39 0471 41 54 31; E-mail: Zaezilia.Sellemond@provinz.bz.it;Matthias Bernard: +39 0471 41 54 20; E-mail: Matthias.bernard@provinz.bz.it
