Aufnahme über Direktberufung: Bei der Direktberufung handelt es sich um eine Aufnahme außerhalb der Rangliste oder falls die notwendigen Voraussetzungen fehlen, um in die Rangliste des Kindergartenpersonals eingetragen zu werden. Wenn die Rangliste erschöpft ist, kann die jeweilige Kindergartendirektion Personal über Direktberufung für einen bestimmten Zeitraum aufnehmen.
Aufnahme über Direktberufung für das Kindergartenpersonal
Alle Personen, die in den Kindergärten arbeiten möchten:
- als Kindergärtner oder Kindergärtnerin;
- als pädagogischer Mitarbeiter oder als pädagogische Mitarbeiterin;
und aus den folgenden Gründen nicht in die Rangliste eingetragen wurden:
- Fehlen der notwendigen Voraussetzungen für die Eintragung in die Rangliste;
- Ablauf der Frist für die Einreichung des Antrags.
Ihre Muttersprache sollte der Erziehungssprache des Kindergartensprengels entsprechen.
Die allgemeinen Voraussetzungen für eine Aufnahme in den Landesdienst finden Sie in folgender Anlage: ##2##.
Um sich für die Aufnahme zu bewerben, müssen Sie folgende Unterlagen vorbereiten:
- ##2##;
- Ersatzerklärung gemäß dem beiliegenden Formular.
- Studientitel, Berufstitel, Maturadiplom, Spezialisierung;
- Dienstbestätigungen oder Unterlagen zur Bescheinigung der Berufserfahrung;
- Zwei- bzw. Dreisprachigkeitsnachweis falls vorhanden.
Dieser Dienst ist kostenlos.
Sie können Ihre Bewerbung ausschließlich per Email einreichen, das an die am Ende des Ansuchens angegebenen Kindergartensprengel zu richten ist.
Die Aufnahme erfolgt durch ein einfaches Auswahlverfahren, das aus einem Gespräch besteht, um den am besten geeigneten Bewerber bzw. die am besten geeignete Bewerberin auszuwählen.
Sie können Ihr Ansuchen jederzeit einreichen.
Kann ich mich nur für ein Berufsbild bewerben, das im Ansuchen angegeben ist?
Sie können sich für alle im Ansuchen angeführten Berufsbilder bewerben.
An wie viele Kindergartensprengel kann ich das Formular für die Aufnahme über Direktberufung senden?
Sie können das Formular an alle Kindergartensprengel senden, für die Sie sich interessieren.
An wen kann ich mich wenden, um weitere Informationen über die derzeit verfügbaren Stellen zu erhalten?
Wenden Sie sich bitte direkt an den zuständigen Kindergartensprengel.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: Datenverarbeitung Abteilung Personal | Autonome Provinz Bozen - Südtirol
Dienststelle für Kindergarten- und Integrationspersonal
Landhaus 8, Rittner Straße 5, 39100 Bozen
E-Mail: kindergartenpersonal@provinz.bz.it
PEC: kindergartenpersonal.personalematerne@pec.prov.bz.it
Website: personal.provinz.bz.it
Telefon: +39 0471 41 16 00
Parteienverkehr:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr;Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
