Mit diesem Dienst können Sie dem Amt für Archäologie archäologische Entdeckungen melden.
Archäologische Meldung
In Südtirol tätige Firmen für archäologische Ausgrabungen.
Um die Mitteilung zu senden, benötigen Sie einen Identifikationscode der archäologischen Grabungsfirma (bei der ersten Kontaktaufnahme mit dem Amt für Archäologie zu beantragen).
Um den Dienst in Anspruch nehmen zu können, benötigen Sie:
- die Bürgerkarte;
- oder, SPID (Öffentliches System für die digitale Identität);
- oder, die elektronische Identitätskarte (CIE).
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Das Ansuchen kann über den Online-Dienst myCIVIS erfolgen, indem Sie diese Schritte befolgen:
- Klicken Sie auf den Online-Dienst, melden Sie sich an und Sie werden direkt zum Ansuchen des Dienstes weitergeleitet;
- Geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.
- Das Amt erhält Ihren Antrag;
- Sie erhalten eine Bestätigung, dass Ihr Antrag protokolliert wurde;
- Sie erhalten eine E-Mail, in der Ihnen die Identifikationsnummer der Meldung mitgeteilt wird (Nr. Fundstellenregister FSR);
- Alle weiteren Daten und Unterlagen, die sich auf diesen archäologischen Fund beziehen, müssen unter dieser Identifikationsnummer übergeben werden.
Im Sinne des Denkmalschutzes muss eine Mitteilung unverzüglich nach Entdeckung eines archäologischen Fundes bzw. archäologischer Schichten erfolgen.
Wo kann ich weitere Informationen erhalten?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Wo kann ich den Identifikationscode der Firma erhalten?
Der beantragte Code wird vom Amt für Archäologie mitgeteilt (Dr. Roland Messner, Telefon: + 39 0471 63 32 93).
Was soll die archäologische Grabungsfirma tun, wenn sie keine Identifikationsnummer (FSR-Nr.) erhält?
Die archäologische Grabungsfirma sollte sich mit dem Amt für Archäologie in Verbindung setzen (Dr. Roland Messner, Telefon: + 39 0471 63 32 93).
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##1##.
Amt für Archäologie
Parteienverkehr
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag: von 9:00 bis 12:00 Uhr.Donnerstag: von 8:30 bis 13:00 Uhr und von 14:00 bis 17:30 Uhr.
