Ansuchen um Benutzung der Talfer Schulsportzone. Die Talfer Schulsportzone können von Schulen jeder Stufe für die im Lehrplan vorgesehenen Sportunterrichtsstunden genutzt werden. Verbände, Freizeit- und Sportvereine können um die Benutzung der Anlage am Abend ansuchen.
Ansuchen um Benutzung der Schulsportzone Talfer
Schulen aller Stufen, Verbände, Freizeit- und Sportvereine.
Neu: Vereine können die Turnhalle und die Außenanlagen auch an Samstagen von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr ansuchen und benutzen.
Die Genehmigung für die Benutzung der Turnhallen, Schwimmbäder und Sportanlagen wird nach den folgenden Prioritätskriterien erteilt:
präventive und therapeutische Aktivitäten zugunsten von Menschen mit Behinderung sowie Maßnahmen zur sozialen Integration dieser Menschen;
sportliche Aktivitäten für die Jugend, die von Amateurvereinen durchgeführt werden, die einem Sportverband oder einem Berufsverband angeschlossen sind;
sonstige Aktivitäten, die von Amateurvereinen angeboten werden, die einem Sportverband oder einem Berufsverband angeschlossen sind;
Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich des Sports sowie Sportveranstaltungen, die von Berufsverbänden oder dem Landeskomitee der Sportverbände durchgeführt werden;
Aktivitäten, die von öffentlichen Körperschaften und Universitäten durchgeführt werden;
sportliche Freizeitaktivitäten;
Aktivitäten von Verbänden außerhalb des Sportbereichs;
Aktivitäten kommerzieller Art.
Für das Ansuchen müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Ansuchen um Benutzung der Sporthallen und Sportanlagen der Talfer Schulsportzone (##4##/##5##);
- ##6##.
Die Tarife für die Benutzung der Sportanlagen der Provinz sind im Beschluss der Landesregierung vom 22.09.2008, Nr. 3393, festgelegt:
- normale Turnhallen zwischen 200 und 400 m2 (33/27 x 18/15 m): Benutzung bis zu 5 Mal 10,00 € – Benutzung über 5 Mal 5,00 €;
- Außensportanlagen: Benutzung bis zu 5 Mal 10,00 € – Benutzung über 5 Mal 5,00 €.
Anträge für die jährliche Nutzung der Sporthallen sind unter Verwendung des beigefügten Formulars gemäß den angegebenen Anweisungen an die Gemeinde Bozen, Dienststelle Sport, zu richten.
Anträge für die gelegentliche Nutzung der Sporthallen und Außenanlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formulars an die Abteilung 17 – Schulverwaltung – Büro 17.4 Schulfinanzierung zu richten.
Die Gemeinde Bozen erstellt über eine Kommission den Zeitplan für die jährlichen Aktivitäten in der Turnhalle. Das Amt für Schulfinanzierung versendet die Schreiben über die Zuweisung der beantragten Stunden an die verschiedenen Gruppen. Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Talfer Schulsportzone.
Sie müssen Ihr Ansuchen einreichen:
- Bis zum 30. April, wenn die Benutzung die Sommerferien betrifft;
- bis zum 15. Juni, wenn sich die Benutzung auf das gesamte Schuljahr oder auf Zeiträume von mehr als einem Monat erstreckt;
- mindestens 14 Tage vor der Benutzung, wenn es sich um eine gelegentliche Benutzung handelt.
Wo kann ich weitere Informationen erhalten?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Einrichtung.
Wann ist die Turnhalle geschlossen?
Die Tage, an denen die Turnhalle geschlossen ist, finden Sie unter folgendem Link: ##3##.
Wo kann ich die Nutzungsbedingungen für die Turnhalle einsehen?
Diese können Sie hier finden: ##4##.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen
- Dekret des Landeshauptmanns vom 7. Januar 2008, Nr. 2;
- Beschluss der Landesregierung vom 22.09.2008, Nr. 3393.
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##2##.
Amt für Schulfinanzierung
Plaza-Gebäude, Neubruchweg 2, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 12 10
Fax: +39 0471 41 12 29
E-Mail: finanziamentoscolastico@provinz.bz.it
PEC: finanziamentoscolastico@pec.prov.bz.it
Website: italienische-bildung.provinz.bz.it
Kontakte:
Verantwortliche Person der Einrichtung: +39 0471 28 21 27;Sekretariat: +39 0471 41 12 15.
