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Cëdes dl servis: 3207

Anmietung von landeseigenen Liegenschaften

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Partí

Im Ausnahmefall vermietet die Abteilung Vermögensverwaltung Liegenschaften an Dritte auf der Grundlage eines Miet-, Pacht- bzw. Konzessionsvertrages, wenn diese landeseigene Liegenschaft nicht mehr für eigene bzw. institutionelle Zwecke genutzt wird. Die Liegenschaften gehören zum verfügbaren oder unverfügbaren Vermögen des Landes Südtirol.


Alle Interessierten können den dafür vorgesehen und entsprechend ausgefüllten Antrag einreichen. Damit sind natürliche oder juristische Rechtsperson gemeint.

Um die Anmietung zu beantragen, müssen Sie das folgende ##2 ## ausfüllen.
Dem Ansuchen ist eine Stempelmarke zu 16 € beizulegen.



Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

Landesgesetz vom 21. Jänner 1987, Nr. 2, Art. 11 – Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol: Verpachtung, Vermietung, Zurverfügungstellung oder Verleih von Vermögensgütern.