Dieser Dienst ermöglicht es, die Gleichstellung eines im Ausland (Österreich oder Deutschland) erworbenen Lehrabschlusses in einem Splitterberuf mit einem Südtiroler Lehrabschluss zu erhalten. Dies gilt für Lehrberufe, für die es in Südtirol nur sehr wenige Lehrlinge gibt und für die kein Berufsschulunterricht in Südtirol angeboten wird. Sie können ein Südtiroler Zeugnis über die abgeschlossene Lehrlingsausbildung für den entsprechenden Beruf erhalten.
Anerkennung eines im Ausland erworbenen Lehrabschlusses in seltenen Berufen
Auszubildende, die:
- in Südtirol einen Lehrvertrag in einem Splitterberuf abgeschlossen haben;
- von Amts wegen in einer Berufsschule im deutschsprachigen Ausland (Österreich oder Deutschland) eingeschrieben waren, da sie keine Landesberufsschule besuchen konnten.
Die Voraussetzung betreffen:
- einen Lehrvertrag in Südtirol gemäß Landesgesetz Nr. 12/2012, Art. 1, Abs. 1, Buchst. a), für einen Splitterberuf;
- den Pflichtbesuch einer Berufsschule und das Bestehen der Lehrabschlussprüfung in Österreich oder Deutschland.
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- Originaldiplom oder unbeglaubigte Kopie mit Eigenerklärung, dass die Kopie dem Original entspricht (siehe entsprechendes Feld auf dem Antragsformular);
- unbeglaubigte Kopie eines gültigen Erkennungsausweises.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Sie können den Antrag beim Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung einreichen:
- durch PEC an folgende Adresse: lehre.apprendistato@pec.prov.bz.it;
- per E-Mail unter lehre.meister@provinz.bz.it:
- oder per Post.
- Das Amt erhält Ihren Antrag;
- Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail, dass Ihr Antrag angenommen wurde;
- Im Falle fehlender Unterlagen werden Sie kontaktiert;
- Wenn alle Unterlagen korrekt und vollständig sind, wird ein Dekret erstellt;
- Sie erhalten einen offiziellen Bescheid über das Ergebnis Ihres Antrags (per E-Mail oder Post).
Der Antrag kann zu jedem Zeitpunkt gestellt werden.
Wo kann ich weitere Informationen über den Dienst finden?
Unter folgendem Link: Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Institution.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen:
- Landesgesetz vom 4. Juli 2012, Nr. 12, „Ordnung der Lehrlingsausbildung“ in geltender Fassung;
- Beschluss vom 30. August 2022, Nr. 604, „Lehrberufsliste“;
- Beschluss vom 12. Juni 2018, Nr. 555, „Richtlinien für die Gleichstellung von Ausbildungen mit den über die Lehre erworbenen Qualifikationen oder Diplomen - Widerruf der Beschlüsse“.
Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##1##.
Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung
Dantestraße 11, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 69 94
E-Mail: lehre.meister@provinz.bz.it
Website: deutsche-bildung.provinz.bz.it
