Diese Anerkennung ist eine Voraussetzung zur Führung einer komplexen Struktur im Südtiroler Sanitätsbetrieb und für die in den Artikeln 25 und 26 des Landesgesetzes vom 21. April 2017, Nr. 3, in geltender Fassung, aufgezählten Berufsbildern. Ebenso ist sie eine der Voraussetzungen zur Eintragung in die Landesverzeichnisse der Geeigneten für die Ernennung der Betriebsdirektion bzw. eines Direktors oder einer Direktorin eines Gesundheitsbezirks des Südtiroler Sanitätsbetriebs. Die Managementausbildung muss mindestens 100 Stunden umfassen.
Anerkennung ausländischer Managementausbildungsnachweise im Gesundheitswesen
Alle, die einen Bildungsnachweis im Managementbereich im Ausland erlangt haben und die Anerkennung des Nachweises beantragen möchten.
Sie können die Anerkennung beantragen, wenn Sie einen Ausbildungslehrgang im Managementbereich mit folgenden Mindestinhalten abgeschlossen haben:
- Personalführung,
- Organisation und Verwaltung der Gesundheitsdienste,
- Unternehmensführung,
- Qualitätsindikatoren der Dienste und Dienstleistungen.
Der Lehrgang wurde abgeschlossen mit:
- einem Abschlussgespräch,
- einer Abschlusspräsentation oder Abschlussprüfung.
Dem Antrag sind die nachfolgend angeführten Dokumente beizulegen:
- Kopie des im Ausland erlangten Bildungsnachweises im Managementbereich,
- Bildungsprogramm mit den Inhalten und der Anzahl der Stunden,
- Kopie eines gültigen Personalausweises,
- Zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro (von denen eine auf dem Antrag und die zweite auf dem entsprechenden Verwaltungsakt/Zertifikat) angebracht werden muss.
Sie können den Antrag an die E-Mailadresse: pbb.ges@provinz.bz.it oder per PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it oder per Post senden oder den Antrag persönlich beim zuständigen Amt abgeben.
- Der Antrag kann jederzeit gestellt werden.
- Das Zertifikat hat sieben Jahre Gültigkeit, ab dem Ausstellungsdatum des im Ausland erlangten Nachweises.
Wo kann ich weitere Informationen finden?
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der für diesen Dienst zuständigen Landesamtes.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
Rechtsgrundlagen
Amt für Personal, Bildung und Beiträge im Gesundheitswesen
Landhaus 12, Kanonikus-Michael-Gamper-Straße 1, 39100 Bozen
Telefon 1: 0471 41 81 40
Telefon 2: 0471 41 81 41
E-Mail: pbb.ges@provinz.bz.it
PEC: pfc.pbb.san@pec.prov.bz.it
Website: gesundheit.provinz.bz.it
Kontakt:
Paula Maria Ladstätter
Telefon: 0471 41 81 51
E-Mail: paula-maria.ladstaetter@provincia.bz.it
Parteienverkehr:
