Wer kann den Dienst nutzen
Private Personen und Unternehmen, die im Bereich kleiner und mittlerer öffentlicher Attraktionen tätig sind.

Private Personen und Unternehmen, die im Bereich kleiner und mittlerer öffentlicher Attraktionen tätig sind.
Die Voraussetzungen betreffen sowohl die Personen als auch die Attraktion.
Die Voraussetzungen für natürliche Personen sind:
Erforderlich sind:
Das Ansuchen kann wie folgt eingereicht werden:
Für den Betrieb einer Wanderdarbietung ist eine Genehmigung zur Erteilung des eindeutigen Codes erforderlich, die von der Landeskommission für öffentliche Veranstaltungen ausgestellt wird.
Das Metallschild wird durch einen Beschluss der Landesregierung ausgestellt.
Das Verfahren wird gemäß Art. 4 des Landesgesetzes 17/1993 innerhalb von 90 Tagen ab Eingang des Antrags abgeschlossen, wie im Beschluss Nr. 147 der Landesregierung festgelegt.
In diesem Fall ist die Übertragung des Identifikationscodes am Ort der ursprünglichen Registrierung erforderlich.
Diese werden gemäß den jeweils vorgesehenen Verfahren abgewickelt.
Ja, jede Änderung ist im Log Book einzutragen.
Die Plaketten gemäß den gesetzlichen Abmessungen müssen vom Antragsteller angebracht und bezahlt werden.
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.
Landhaus 1, Silvius‑Magnago‑Platz 1, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 11 57
E‑Mail: aufsichtsamt@provinz.bz.it
PEC: aufsichtsamt.ufficiovigilanza@pec.prov.bz.it
Webseite: oertliche-koerperschaften.provinz.bz.it