Seniorenwohnheime
Was benötigen Sie
Für Informationen über Dienste, Unterstützungs- und Entlastungsmöglichkeiten, Hilfen, Rechte und Pflichten, finanzielle Unterstützungen, Formulare u.v.m. wenden Sie sich an Ihre Anlaufstelle für Pflege und Betreuung vor Ort.
Allgemeine Informationen erhalten sie auch bei:
Verband der Seniorenwohnheime Südtirols
Kanonikus-Michael-Gamper- Str. 10, 39100 Bozen
Telefon: 0471 32 36 35
Fax: 0471 32 36 46
E-Mail: info@vds-suedtirol.it
Website: http://www.vds-suedtirol.it
So wird es gemacht
Füllen Sie das Formular aus, das zu Ihrem Anliegen passt:
- ##1##,
- ##2##.
- ##3##,
- ##4##,
- ##5##.
Zeiten und Fristen
Häufig gestellte Fragen
Sie suchen schnell ein passendes Entlastungsangebot für pflegebedürftige Menschen?
Um Ihren Platz in der Kurzzeitpflege in einem Seniorenwohnheim zu finden, besuchen Sie die Website zur Kurzzeitpflege: https://www.kurzzeit-pflege.it.
Wie kann ich Einspruch erheben?
Gegen die Entscheidungen der Körperschaft kann innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der diesbezüglichen Mitteilung bei der Sektion für Einsprüche der Abteilung Soziales eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht werden.
Gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr.17, und Artikel 4 des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13, wegen Gesetzeswidrigkeit.
Rechtliche Grundlagen
Die Fühung Kurzzeit- und Übergangsbetten ist mit Beschluss der Landesregierung vom 22. Oktober 2024, Nr. 888, Art. 47 und 48 geregelt.
