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Solidaritätsbeitrag für den rechtlichen Beistand für Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlung sind

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Partí

Chi possa pa nuzé l servisc

Der Dienst richtet sich an Frauen, die Opfer von Gewalt oder Misshandlung geworden sind.

Die Leistung kann von Frauen in Anspruch genommen werden, die alle Voraussetzungen gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1100 vom 12. Dezember 2023 erfüllen.
Der Faktor der wirtschaftlichen Lage und jener der Familiengemeinschaft werden dabei nicht berücksichtigt.

Der Solidaritätsbeitrag wird nur gewährt, wenn der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin die Voraussetzungen gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1100 vom 12. Dezember 2023 erfüllt.


Cie che n adrova

Füllen Sie den Antrag aus:

  • ##1## für rechtlichen Beistand für Frauen, die Opfer von Gewalt und Misshandlungen sind.

Coche fé dumanda

Die Frau wählt zunächst einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin aus den Listen der Rechtsanwaltskammer Bozen aus. 

Anschließend kann sie sich an den zuständigen Sozialsprengel wenden. Dort erhält sie Beratung und Unterstützung bei der Erstellung des Antrags.


Tëmps y scadënzes

Der Beitrag wird für einen Zeitraum von 12 Monaten gewährt. Für beide Verfahren ist nur ein Antrag erforderlich.

Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der Honorarnote der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts. Die Honorarnote muss nach der Antragstellung ausgestellt worden sein.

Der Antrag kann innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der Frist erneuert werden. Dafür muss die Frau dem zuständigen Sozialsprengel folgende Unterlagen vorlegen:

  • eine Erklärung über das Fortbestehen der Voraussetzung, dass die Frau nicht mit dem Gewalttäter zusammenlebt;

  • eine Erklärung über das Fortbestehen aller Voraussetzungen seitens der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts oder der nachfolgenden Rechtsanwältin bzw. des nachfolgenden Rechtsanwalts.


Dumandes che vën dant suvënz

Wie kann ich Einspruch erheben?

Gegen die Entscheidungen der Körperschaft kann innerhalb von 45 Tagen nach Erhalt der diesbezüglichen Mitteilung bei der Sektion für Einsprüche der Abteilung Soziales eine Aufsichtsbeschwerde eingereicht werden.
Gemäß Artikel 9 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr.17, und Artikel 4 des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13, wegen Gesetzeswidrigkeit.

Wo finde ich weitere Informationen?

Im ##1##.



Ënt cumpetënt

Südtirol ist im Bereich der sozialen Fürsorge in sieben Bezirksgemeinschaften gegliedert. Diese umfassen 20 Sozialsprengel. In jedem Sozialsprengel gibt es ein Büro mit der Bezeichnung „Dienst für finanzielle Sozialhilfe“.

Bezirksgemeinschaften:

Auf der Website des Südtiroler Gemeindenverbandes finden Sie die Übersicht aller Bezirksgemeinschaften in Südtirol.

Sozialsprengel:

Auf der Landeswebsite "Soziales" finden Sie weitere Informationen und die Adressen aller Sozialsprengel in Südtirol.