Chi possa pa nuzé l servisc
Der Dienst richtet sich an Frauen, die Opfer von Gewalt oder Misshandlung geworden sind.
Die Leistung kann von Frauen in Anspruch genommen werden, die alle Voraussetzungen gemäß Artikel 2 Absatz 2 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1100 vom 12. Dezember 2023 erfüllen.
Der Faktor der wirtschaftlichen Lage und jener der Familiengemeinschaft werden dabei nicht berücksichtigt.
Der Solidaritätsbeitrag wird nur gewährt, wenn der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin die Voraussetzungen gemäß Artikel 2 Absatz 3 des Beschlusses der Landesregierung Nr. 1100 vom 12. Dezember 2023 erfüllt.
