Chi possa pa nuzé l servisc
Die Leistung kann von Frauen in Anspruch genommen werden, die, unabhängig von ihrem Faktor wirtschaftliche Lage und den ihrer Familiengemeinschaft, alle Voraussetzungen, die in Artikel 2, Abs. 2 der BLR Nr. 1100 vom 12.12.2023 vorgesehen sind, erfüllt.
Der Solidaritätsbeitrag wird Frauen nur dann gewährt, wenn der Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin die Voraussetzungen von Artikel 2 Absatz 3 des BLR Nr. 1100 vom 12.12.2023, erfüllt.
