Voraussetzungen
Der Beitrag wird nur dann gewährt, wenn die unter Sachwalterschaft stehende Person und der Sachwalter und die Sachwalterin sämtliche folgenden Anforderungen erfüllen, welche mittels Ersatzerklärung im Sinne des Art. 5 des Landesgesetzes vom 22. Oktober 1993, Nr.17 zu beweisen sind: Die De-facto-Familiengemeinschaft der unter Sachwalterschaft stehenden Person hat einen Faktor wirtschaftliche Lage nicht höher als 1,35.
Der Sachwalter und die Sachwalterin der unter Sachwalterschaft stehenden Person:
- muss im Landesverzeichnis gemäß Artikel 5 des Landesgesetzes vom 16. Juli 2018, Nr. 12, eingetragen sein, in geltender Fassung, oder in der Rechtsanwaltskammer Bozen oder in der Kammer der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Provinz Bozen eingetragen;
- ist mit der unter Sachwalterschaft stehenden Person weder verheiratet noch deren zusammenlebender Partner/ Partnerin;
- ist nicht verwandt oder verschwägert bis zum dritten Grad zur Person, die unter Sachwalterschaft steht.
