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Wettbewerbsausschreibung Research Südtirol / Alto Adige (2024)

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Beschreibung

Ziel der Wettbewerbsausschreibung zur Förderung von Forschungsprojekten ist es, die Entwicklung der Forschung in Südtirol und die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit innerhalb der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino (Euregio) zu fördern.

Einen schnellen Überblick über die Ausschreibung bietet das Dokument: ##1##.

Die Ausschreibung finden Sie unter folgendem Link: ##2##.

Die Rangordnung wird im Abschnitt “Die nächsten Schritte” veröffentlicht.


Wer kann den Dienst nutzen

Die wirtschaftlichen Vergünstigungen können folgende Einrichtungen aus der Autonomen Provinz Bozen in Anspruch nehmen:
  • Universitäten und öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung;
  • Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind;
  • Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung, die im Bereich der Forschung tätig sind;
  • andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen.
Die Antragstellenden müssen u. a. überwiegend und dauerhaft gemeinnützige wissenschaftliche Forschung oder Wissensverbreitung betreiben.
Im Falle von Kooperationsprojekten mit Einrichtungen in Südtirol können auch folgende Einrichtungen teilnehmen, da es sich um staatliche Universitäten mit Sitz im Gebiet der Europaregion handelt:
  • die Universität Innsbruck;
  • die Medizinische Universität Innsbruck;
  • die Universität Trient.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen betreffen die Disziplinen, die Höhe der Finanzierung, die Projektdauer und die maximale Anzahl der Projekte.

Fachdisziplinen

  • Die Wettbewerbsausschreibung ist für alle Fachdisziplinen offen.
  • Das Amt wird getrennte Rangordnungen für die „Lebens-, Natur- und Ingenieurwissenschaften“ und für die „Geistes- und Sozialwissenschaften“ erstellen.

Höhe der Finanzierung

  • Der Höchstbetrag für ein Einzelprojekt liegt bei 300.000 Euro.
  • Bei einem Projekt, an dem zwei oder mehr Projektpartner beteiligt sind, kann der Höchstbetrag der Förderung 500.000 Euro betragen (davon maximal 300.000 Euro für einen einzelnen Partner).

Dauer des Projekts

Die Dauer des Projekts darf nicht weniger als 24 Monate und nicht mehr als 36 Monate betragen.

Maximale Anzahl von Projekten

Für Forschungseinrichtungen in Südtirol:
  • Antragstellende mit einem Jahresbudget von mehr als 20.000.000 Euro können maximal 15 Projekte als Projektleiter einreichen, im Folgenden als Lead-Partner bezeichnet.
  • Antragstellende mit einem Jahresbudget von bis zu 20.000.000 Euro können maximal 5 Projekte als Lead-Partner einreichen.
Für öffentliche Universitäten mit Sitz in Tirol oder in der Provinz Trient:
  • Die Antragstellenden können maximal 10 Projekte als Projektleiter einreichen, im Folgenden als Lead-Partner bezeichnet.

Weitere Informationen 

Weitere Voraussetzungen und Bedingungen für Antragstellende sind in der Ausschreibung aufgeführt.
 

Was benötigen Sie

Antrag und Komponenten

Vollständig ausgefülltes Antragsformular im Portal “Pica”.

Projektkurzfassung (Abstract) in englischer und in deutscher oder italienischer Sprache.

Detaillierte Projektbeschreibung in englischer Sprache (max. 20 Seiten) mit den folgenden Anlagen:

  • Verzeichnis der im Projektantrag zitierten Literatur (References) (max. 5 Seiten);
  • detaillierte Beschreibung der Projektkosten;
  • wissenschaftliche Lebensläufe des Projektleiters oder der Projektleiterin und der Projektbeteiligten (max. 3 Seiten pro Person);
  • optional: Absichtserklärung von nicht geförderten Kooperationspartnern.

Listen der wissenschaftlichen Publikationen aller Projektteilnehmer in den letzten fünf Jahren.

Finanzplan aller geförderten Projektpartner, der auf der Grundlage des folgenden Formulars erstellt wird: ##5##.

Wenn der Beitrag für ein Instrument oder eine Ausrüstung im Wert von über 5.000,00 Euro (ohne MwSt.) beantragt wird: mindestens ein Angebot eines Zulieferunternehmens.

Sofern zutreffend und erforderlich, ist eine Erklärung über die Einhaltung der Guten Klinischen Praxis in englischer Sprache vorzulegen; ebenfalls beizufügen ist die Erklärung, dass die Stellungnahme des „Ethikkomitees für klinische Prüfungen“ eingeholt wurde.

Fakultativ: Angabe von maximal drei potenziellen Gutachtern oder Gutachterinnen, die aufgrund von Interessenkonflikten oder Befangenheit von dem Peer-Review-Begutachtungsverfahren ausgeschlossen werden sollen.

Weitere Informationen

Das Projekt wird im Portal anhand der folgenden Liste kategorisiert: ##6##.

Dem Antrag ist eine Stempelmarke im Wert von 16,00 Euro beizufügen, andernfalls wird er abgelehnt. Über eine Selbstbescheinigung im Antragsformular wird der Kauf der Steuermarke erklärt, unter Angabe des eindeutigen elektronischen Codes und des Datums. Jede Steuermarke kann nur für einen einzelnen Antrag verwendet werden.


So wird es gemacht

Der Antrag muss über das Web Portal Pica des interuniversitären Konsortiums Cineca eingereicht werden und wird direkt auf dem Portal ausgefüllt.

Bei Kooperationsprojekten muss der Antrag vom Lead-Partner eingereicht werden.

Eine Anleitung für das Ansuchen finden Sie unter folgendem Link: ##9##.
 


So geht es weiter

  1. Das Amt nimmt eine erste Prüfung der Anträge vor, um deren Vollständigkeit und Richtigkeit sowie die beigefügten Unterlagen zu überprüfen. Anträge, die die grundlegenden Forschungsstandards und/oder die formalen Anforderungen nicht erfüllen, werden nicht zum Begutachtungsverfahren zugelassen und archiviert.
  2. Sind die Unterlagen unvollständig oder weisen sie Mängel auf, die leicht behoben werden können, kann das Amt die Ergänzung der fehlenden Unterlagen und die Behebung der Mängel beantragen. Wird diese nicht innerhalb von 10 Tagen nach Eingang des Antrags eingereicht, wird das Ansuchen archiviert.
  3. Um eine objektive und hochqualifizierte Begutachtung zu gewährleisten, werden die Anträge einem Peer-Review-Verfahren unterzogen (Projektbegutachtung durch mindestens zwei externe Fachleute);
  4. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Begutachtung erstellt das Amt zwei Rangordnungen, die sobald verfügbar hier abrufbar sind:
  5. Die begünstigten Organisationen müssen für geförderte Projekte einen realistischen Zeit-Kosten-Plan vorlegen, einen CUP beantragen und diese an die zuständige Amt übermitteln.
  6. Das Amt für Wissenschaft und Forschung schließt eine Finanzierungsvereinbarung mit den Empfängern/Empfängerinnen der Beiträge ab.
  7. Die Abrechnung über die im Zeit-Kosten-Plan vorgesehenen Tätigkeiten erfolgt gemäß den ##11##.

Die Begünstigten sind verpflichtet, in ihren Kommunikations- und Veröffentlichungsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen-Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen, South Tyrol) als Förderer des jeweiligen finanzierten Projekts zu nennen. Dieser Hinweis muss mit dem Logo der Provinz versehen sein: 

  • ##12##;
  • ##13##;
  • ##14##.

Zeiten und Fristen

Projektanträge konnten ab dem 9. Oktober 2024, 12:00 Uhr, bis zum 17. Januar 2025, 12:00 Uhr, eingereicht werden.
 

Häufig gestellte Fragen

Was die Zusammenarbeit mit Einrichtungen außerhalb der Provinz Bozen betrifft, so können als Partner nur Universitäten mit Sitz im Euregio-Gebiet einbezogen werden?

Ja, nur öffentliche Universitäten mit Sitz in Tirol oder in der Provinz Trient können als Partner aufgenommen werden (Ausschreibung Art. 5 Abs. 3). Andere Forschungseinrichtungen mit Sitz in Tirol oder in der Provinz Trient könnten nur als nicht finanzierte Partner teilnehmen.

Ist es möglich, ein Projekt als PI einzureichen, wenn man bereits PI eines Projekts aus der letzten Ausschreibung ist?

Ja, Sie können ein Projekt als PI einreichen, auch wenn Sie bereits PI eines Projekts aus der letzten Forschungsausschreibung sind.

Können Sie ein Projekt als Lead-Partner vorstellen und gleichzeitig Partner in einem anderen Projekt sein?

Ja, das ist möglich.

Für weitere Fragen und Antworten konsultieren Sie bitte die FAQ unter diesem Link: ##19##.