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Wettbewerbsausschreibung 5th Call Euregio Science Fund

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Beschreibung

Der Euregio Science Fund hat das Ziel, interregionale Forschungsprojekte von hoher wissenschaftlicher Qualität auf internationalem Niveau im Bereich der Grundlagenforschung zu fördern.

Ziel ist es, das Netzwerk zwischen Forschungszentren und Forschenden in der Euregio zu stärken und die gemeinsame Einreichung von Projekten für EU-Forschungsprogramme zu fördern.

Die Ausschreibung finden Sie hier: ##1##. Informationen zu den förderfähigen Ausgaben finden Sie in den ##2##.

Die Rangliste wurde im Abschnitt “Die nächsten Schritte” veröffentlicht.


Wer kann den Dienst nutzen

Die wirtschaftlichen Vergünstigungen können folgende Einrichtungen aus der Autonomen Provinz Bozen in Anspruch nehmen:
  • Universitäten sowie öffentliche und private Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung;
  • Landesanstalten und Hilfskörperschaften des Landes, die im Bereich der Forschung tätig sind;
  • im Forschungsbereich tätige Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung;
  • andere öffentliche oder private Hochschuleinrichtungen.

Voraussetzungen

Die Projekte müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • alle drei Projektteile müssen eng miteinander verknüpft sein, sodass keiner der Teile ohne die beiden anderen umgesetzt werden kann;
  • jeder Teil des Projekts muss einen bedeutenden wissenschaftlichen Beitrag zum Gesamtprojekt leisten;
  • die Förderung kann für ein innovatives Projekt beantragt werden, das thematisch klar definiert, mit klaren Zielen beschrieben und zeitlich auf 24 bis maximal 36 Monate begrenzt ist;
  • das Gesamtvolumen des gemeinsamen Projekts liegt zwischen 300.000 und 600.000 Euro;
  • gemeinsames Projekt, das von drei Partnern eingereicht wird - jeweils einer aus Tirol, Südtirol und dem Trentino - mit entsprechend wissenschaftlicher Qualifikation;
  • wissenschaftliche Projektleitung koordiniert durch einen der Partner (“wissenschaftlicher Koordinator”/“wissenschaftliche Koordinatorin”);
  • Durchführung der Projekte an einem geeigneten wissenschaftlichen Zentrum in Tirol, Südtirol bzw. Trentino, das über die notwendigen Infrastrukturen verfügt;
  • die Differenz zwischen dem größten und dem kleinsten Projektteil darf 10 % des Gesamtvolumens nicht überschreiten.

Die Antragstellenden müssen u. a. überwiegend und dauerhaft gemeinnützige wissenschaftliche Forschung oder Wissensverbreitung betreiben.


Was benötigen Sie

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So wird es gemacht

Einreichung beim FWF über das elektronische Antragsportal elane durch das Tiroler Konsortialmitglied (“Organisationskoordinator” oder “Organisationskoordinatorin”) und das Tiroler Forschungsinstitut.
 

So geht es weiter

  1. Nach der Prüfung leitet der FWF die Anträge einem Peer-Review-Verfahren mit mindestens zwei externen Expert*innen zu.
  2. Nach Abschluss des Evaluierungsverfahrens prüft das Scientific Board des FWF die Gutachten und spricht eine Empfehlung für die zu fördernden Projekte aus. Die Euregio Scientific Expert Group und das Euregio Board entscheiden abschließend, welche Projekte gefördert werden. Link zur Entscheidung: Förderentscheidung Euregio-Wissenschaftsfonds - 5. Ausschreibung.
  3. Die potenziellen Begünstigten der geförderten Projekte müssen einen realistischen Zeit-Kosten-Plan vorlegen, einen CUP beantragen und diesen an die zuständige Stelle übermitteln.
  4. Das Amt für Wissenschaft und Forschung schließt eine Finanzierungsvereinbarung mit den Begünstigten ab.
  5. Die Abrechnung der im Zeitplan vorgesehenen Tätigkeiten erfolgt gemäß den ##21##.
  6. Die Begünstigten sind verpflichtet, bei ihren Kommunikations- und Publikationsaktivitäten stets die Autonome Provinz Bozen - Südtirol (Autonomous Province of Bolzano/Bozen - South Tyrol) als Förderer des jeweiligen geförderten Projekts anzugeben. Dem Hinweis muss das Logo der Provinz beigefügt sein:
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  • ##23##;
  • ##24##.

Zeiten und Fristen

Bis zum 28.05.2024 14:00 (Wiener Ortszeit).
 

Häufig gestellte Fragen

Kann die Frist für die Einreichung von Projekten verlängert werden?

Die Frist für die Einreichung von Projekten endet am 28. Mai 2024 (14:00 Uhr) und kann nicht verlängert werden.

Wie kann ich ein Projekt einreichen?

Die Einreichung beim FWF erfolgt über das elektronische Antragsportal "elane" durch das Tiroler Konsortialmitglied (“Organisationskoordinator”/“Organisationskoordinatorin”) und das Tiroler Forschungsinstitut.

Welche Ausgaben sind förderfähig?

Für förderfähige Ausgaben gelten die "Richtlinien für die Abrechnung von Ausgaben im Zusammenhang mit Forschungsprojekten, die von dem Land finanziert werden".