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Wahl des Betriebsarztes oder der Betriebsärztin

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Partí

Beschreibung

Der bisherige Vertragstierarzt wird durch den Betriebstierarzt ersetzt. Der Betriebstierarzt ist ein Freiberufler, der eine spezielle Ausbildung absolviert hat und keine Kontrollfunktion ausübt. Die vom Betriebstierarzt erbrachten Leistungen gehen zu Lasten des Tierhaltungsbetriebs.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle Tierhaltungsbetriebe in Südtirol.

 


Voraussetzungen

Diesen Dienst können alle Tierhaltungsbetriebe in Anspruch nehmen, die im Landesverzeichnis der landwirtschaftlichen Unternehmen eingetragen sind und einen Betriebskodex haben.


Was benötigen Sie

Für das Ansuchen müssen Sie die Fotokopie eines gültigen Personalausweises einreichen, die dem folgenden Formular beigefügt ist: ##1##.
Die vom Betriebstierarzt oder von der Betriebstierärztin verlangten Leistungen unterliegen den Vorschriften des Privatrechts und müssen daher vom Tierhalter an den Tierarzt oder die Tierärztin bezahlt werden.
Die Nutzung des Dienstes ist kostenfrei.


So wird es gemacht


Die Wahl erfolgt durch Ausfüllen des entsprechenden Formulars und Angabe eines Betriebstierarztes oder einer Betriebstierärztin aus den in Ihrer Gemeinde verfügbaren Namen (##1##).
Das Formular muss vom gewählten Tierarzt oder Tierärztin als Zeichen der Auftragsannahme gegengezeichnet werden. Senden Sie das Formular per PEC vet@pec.sabes.it an den Tierärztlichen Dienst des Südtiroler Sanitätsbetriebs.
Ausführlichere Informationen erhalten Sie bei den Stellen des Tierärztlichen Dienstes in Bozen, Meran, Bruneck und Brixen. Besuchen Sie bitte den Abschnitt "Zuständige Stelle" in diesem Dienst.


So geht es weiter

Der Betriebstierarzt oder die Betriebstierärztin:

  • verpflichtet sich, in den jeweiligen Betrieben den Bereitschaftsdienst selbst oder durch die Vertreter oder Vertreterinnen zu garantieren;
  • unterstützt den Betrieb mit aktuellen Informationen über Rechtsvorschriften und Maßnahmen unter Berücksichtigung der Bestimmungen über die Cross-Compliance, wobei er oder sie als Bindeglied zwischen Tierhaltungsbetrieb und Amtstierärztlichen Diensten fungiert;
  • sorgt für die zeitgerechte Durchführung der jährlichen Blutprobenentnahmen (Voraussetzung für uneingeschränkte Tierbewegungen und die Alpung).

Landwirte und Landwirtinnen in Tierhaltungsbetrieben, die keinen Betriebstierarzt oder Betriebstierärztin wählen, wird der tierärztliche Bereitschaftsdienst nicht garantiert und es gibt für sie keine Vertrauensperson als Ansprechpartner für die Amtstierärztlichen Dienste.


Zeiten und Fristen

Die Betriebe können ihre Wahl jederzeit treffen. Bitte beachten Sie, dass Sie ausschließlich die in der beigefügten Tabelle aufgeführten Betriebstierärzte und Betriebstierärztinnen wählen können.
Die Zuordnung wird gemäß den geltenden Rechtsvorschriften gewährleistet.


Häufig gestellte Fragen

Welche Tierärzte und Tierärztinnen kann ich wählen oder wo finde ich die Liste der verfügbaren Tierärzte und Tierärztinnen?

Hier finden Sie die in Ihrer Gemeinde zur Verfügung stehenden Namen: ##1##.

Was passiert, wenn ich keinen Betriebstierarzt oder Betriebsärztin wähle?

Der tierärztliche Bereitschaftsdienst ist nicht garantiert.

Kann ich auch einen anderen Tierarzt oder Tierärztin mit der Behandlung meiner Tiere beauftragen?

Ja, Sie können jeden Tierarzt oder Tierärztin beauftragen.


Zuständige Stelle

Tierärztlicher Dienst im Südtiroler Sanitätsbetrieb

PEC: vet@pec.sabes.it

Dienststelle Bozen
Laura-Conti-Weg 4, 39100 Bozen
Telefon 1: 0471 43 57 30
Telefon 2: 0471 43 57 31
Telefon 3: 0471 43 57 32,
E-Mail: vet@sabes.it

Dienststelle Meran
Marlingerstraße 41, 39012 Meran
Telefon: 0473 22 22 36,
E-Mail vetmeran@sabes.it

Dienststelle Bruneck
Paternsteig 3, 39031 Bruneck
Telefon: 0474 58 65 50,
E-Mail vetbruneck@sabes.it

Dienststelle Brixen
Bahnhofstraße 27, 39042 Brixen
Telefon: 0472 81 30 30
E-Mail: vetbrixen@sabes.it

Parteienverkehr:

Von Montag bis Freitag, von 8:30 Uhr bis 12:30 Uhr.
Donnerstagnachmittag von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr.