Um den Dienst anzusuchen, sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Gesundheitskarte.
- Ärztliche Verschreibung, für die meisten Vormerkungen.
Ärztliche Verschreibung
Auf der Verschreibung gibt die Ärztin oder der Arzt die Dringlichkeit der Leistung an:
- U (dringend): innerhalb von 24 Stunden, direkter Zugang über die Notaufnahme, keine Vormerkung erforderlich;
- B (prioritär): Zugang mit Vormerkung innerhalb von 10 Tagen nach Anfrage;
- D (aufschiebbar): für fachärztliche Visiten Zugang nach Terminvereinbarung innerhalb von 30 Tagen nach Anfrage, für diagnostisch-instrumentelle Leistungen innerhalb von 60 Tagen nach Ansuchen;
- P (programmiert): innerhalb von 120 Tagen nach Anfrage.
Weitere Informationen
Die Kosten für die Dienstleistung entsprechen dem Ticketpreis, wenn Sie nicht befreit sind.
Für die Buchung einer Privatvisite ist keine ärztliche Verschreibung erforderlich. Die Kosten für diese Dienstleistung werden vollständig von der Patientin bzw. vom Patienten getragen.