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Vormerkung für Vorsorgeleistungen

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Beschreibung

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb verfügt über eine Einheitliche Landesvormerkstelle im Bereich der Vorsorge und Gesundheitsversorgung. 
Die Vorsorgeleistungen umfassen Impfungen, ärztliche Zeugnisse und das Mammographie-Screening.

Wer kann den Dienst nutzen

Alle Personen, die ihren Wohnsitz in Südtirol haben und beim gesamtstaatlichen Gesundheitsdienst eingetragen sind. Informationen zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme können Sie beim Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit erhalten.
Für das Mammographie-Screening werden wohnhafte Frauen aus Südtirol im Alter zwischen 50 und 69 Jahren eingeladen. Betroffen sind Frauen, bei denen in den letzten 18 Monaten keine Mammographie oder therapeutische Behandlung wegen dieses Tumors durchgeführt wurde.

Voraussetzungen

Impfungen

Impfungen werden nach erfolgter Vormerkung oder nach Erhalt eines Einladungsschreibens durchgeführt. Es gibt folgende Arten von Impfungen:

  • Pflichtimpfungen im Kindesalter;
  • Impfungen für Erwachsene und Kinder (keine Pflichtimpfungen);
  • Beratung für Auslandsreisen.

Ärztliche Zeugnisse

  • für Führerscheine, zum Beispiel für die Ausstellung und Erneuerung;
  • ärztliche Bescheinigungen, zum Beispiel für allgemeine Berufseignung, Invalidenparkplatz usw..

Mammographie-Screening

Screening zur Erkennung von Brustkrebs ist im Programm zur Prävention und Bekämpfung von Krebserkrankungen vorgesehen.


Was benötigen Sie

Legen Sie bei der Inanspruchnahme der Leistung Ihre Gesundheitskarte vor.

So wird es gemacht

Sie können eine Vorsorgeleistung per Telefon, E-Mail oder am Schalter vormerken. Wenden Sie sich an die Einheitliche Landesvormerkstelle für Vorsorgeleistungen. 

Telefonische Vormerkung

E-Mail-Vormerkung:

  • senden Sie eine E-Mail an folgende Adresse: vormerkungen@sabes.it.
  • Die Anfragen für die Vormerkung müssen im E-Mail folgende Daten enthalten: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Telefonnummer und Beschreibung der durchzuführenden Leistung. Die Person wird von der einheitlichen Landesvormerkstelle innerhalb von zwei Arbeitstagen kontaktiert.

Persönliche Vormerkung: 

  • am Schalter: Multifunktionale Kasse;
Der Termin für die Pflichtimpfungen im Kindesalter wird im Einladungsschreiben des Südtiroler Sanitätsbetriebs mitgeteilt: Datum, Uhrzeit und Ort der Impfung sind im Schreiben enthalten. Um Termine zu verschieben oder abzusagen, wenden Sie sich bitte an die landesweite einheitliche Vormerkstelle für Vorsorge oder an die Schalter.
Vormerkung für das Mammographie-Screening: Die erste Einladung erfolgt mit einem Einladungsschreiben des Südtiroler Sanitätsbetriebes mit Termin: Datum, Uhrzeit und Ort sind im Schreiben enthalten. Für die weiteren Screenings erhalten Sie eine Einladung ohne Termin, der bei der einheitlichen Landesvormerkstelle für Vorsorge oder an den Schaltern vorgemerkt werden muss. Die Absage oder Verschiebung eines Termins ist auch online auf dem Portal SaniBook möglich.

So geht es weiter

Sie werden über Ihre Vormerkung, Änderungen oder Absagen der von Ihnen gewünschten Termine benachrichtigt.

Sie können wählen, ob Sie automatische Nachrichten über Ihre Vormerkung per SMS an Ihre Telefonnummer erhalten möchten. Darüber hinaus erhalten Sie 7 Tage vor dem Termin einen Anruf zur Erinnerung.


Zeiten und Fristen

  • Die Grippeimpfungen werden im Herbst während der Impfkampagne durchgeführt. Die Uhrzeiten und Modalitäten werden jährlich in einer Pressemitteilung bekannt gegeben.
  • Termine für Reiseberatung bei Auslandsreisen müssen mindestens 6 bis 8 Wochen vor der Abreise vorgemerkt werden.
  • Bei Auffrischimpfungen oder Folgeleistungen ist es wichtig, die Anweisungen des Gesundheitspersonals beim ersten Termin zu befolgen.

Häufig gestellte Fragen

Wo erhalte ich Informationen über die Kosten des Dienstes?

Sie können sich an den Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit wenden.

Was kann ich tun, wenn ich kein Einladungsschreiben für das Screening erhalten oder es verloren habe?

Wenn Sie kein Einladungsschreiben für das Screening erhalten haben, können Sie sich an das Screening-Zentrum wenden.

Nach wie vielen Monaten sollte ich eine Auffrischungsimpfung erhalten?

Bei der ersten Impfung wird Ihnen mitgeteilt, nach wie vielen Monaten die nächste Dosis verabreicht werden sollte. Dabei erhalten Sie auch einen Termin. Andernfalls können Sie sich an den Dienst für Hygiene und öffentliche Gesundheit wenden, um die genauen Impfabstände zu erfahren. Danach können Sie die Einheitliche Landesvormerkstelle kontaktieren, um einen Termin vorzumerken.
 

Rechtliche Grundlagen

Die Dienstleistung unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol, die im Lexbrowser einsehbar sind. Zudem gelten EU-Vorgaben.

Rechtsgrundlagen

  • "Landespräventionsplan 2021-2025" der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol;
  • Beschluss der Landesregierung Nr. 2076/1992) zum Mammographie-Screening;
  • Aktualisierung der Impfungen für die internationale Prophylaxe, der Tarife für Leistungen, die im Interesse oder auf Antrag öffentlicher oder privater Einrichtungen erbracht werden, sowie des zusätzlichen kostenlosen Impfangebots;
  • Umsetzung des Abkommens der Konferenz Staat-Regionen zum Dokument "Piano Nazionale di Prevenzione Vaccinale (PNPV) 2023-2025" sowie zum "Calendario Nazionale Vaccinale" und zusätzliches kostenloses Impfangebot.