Beschreibung
Eigenerklärung des Unternehmens, mit welcher der Betrieb bestätigt, dass er die technischen, fachlichen und berufspädagogischen Voraussetzungen für die Einstellung und Ausbildung von auszubildenden Personen erfüllt.

Eigenerklärung des Unternehmens, mit welcher der Betrieb bestätigt, dass er die technischen, fachlichen und berufspädagogischen Voraussetzungen für die Einstellung und Ausbildung von auszubildenden Personen erfüllt.
Der Betrieb kann Lehrlinge beschäftigen, solange die Rechtsform des Unternehmens unverändert bleibt und ein Ausbilder oder eine Ausbilderin vorhanden ist.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Für das Ansuchen müssen Sie die erforderlichen Unterlagen per PEC an lehre.apprendistato@pec.prov.bz.it an das Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung senden, bevor Sie eine auszubildende Person einstellen.
Die Mitteilung muss vor der Einstellung der auszubildenden Person eingereicht werden.
Ja, aber die Arbeitsaufnahme kann erst nach Vollendung des 15. Lebensjahres erfolgen.
Eine auszubildende Person wird automatisch bei der Berufsschule angemeldet, sobald der Lehrvertrag vom Arbeitgeber oder von der Arbeitgeberin über das System ProNotel 2 telematisch übermittelt wird.
Ja, denn für jede Betriebsstätte muss ein spezifischer Ausbilder bzw. eine spezifische Ausbilderin benannt werden.
Der Dienst wird durch die Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen geregelt, die Sie auf der Seite Lexbrowser abrufen können.
Sie können die ##2## unter folgendem Link nachlesen.
Dantestraße 11, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 69 94
E-Mail: lehre.meister@provinz.bz.it
PEC: lehre.apprendistato@pec.prov.bz.it
Website: deutsche-bildung.provinz.bz.it