Alle Familien, die einen Bauernhof besitzen und seit mindestens 200 Jahren auf diesem Hof leben.
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für Ihren Hof:
es muss ein geschlossener Hof sein;
der Eigentümer oder die Eigentümerin muss auf dem Hof wohnen und ihn bewirtschaften;
der Hof muss mindestens 200 Jahre lang ununterbrochen im Besitz derselben Familie gewesen sein. Der Besitz kann in direkter Linie oder bis zum zweiten Verwandtschaftsgrad in der Seitenlinie erfolgen. Die Übertragung muss entweder durch Erbschaft oder durch Kauf unter Lebenden erfolgt sein. Das anerkannte Verwandtschaftsverhältnis reicht bis zum Onkel oder zur Tante bzw. bis zum Neffen oder Nichte.
Was benötigen Sie
Das Antragsformular für die Bezeichnung Erbhof: ##1##;
alle weiteren Unterlagen, die für die Feststellung nützlich sind.
Sie müssen eine Stempelmarke zu 16 Euro beifügen.
So wird es gemacht
Laden Sie das Antragsformular im Abschnitt „Was benötigen Sie für das Ansuchen“ herunter.
Füllen Sie es aus und fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei.