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Teilweise Rückvergütung der Kosten für Hausgeburten

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Partí

Beschreibung

Der Südtiroler Sanitätsbetrieb erstattet einen Teil der Hebammenkosten für Hausgeburten zurück. Dabei gelten die Kriterien für die Bedingungen und Höhe, wie von der Landesregierung festgelegt.

Wer kann den Dienst nutzen

Bürgerinnen, die zu Hause entbinden.

Voraussetzungen

  • Sie müssen Ihren Wohnsitz in Südtirol haben und beim Landesgesundheitsdienst eingetragen sein.
  • Die Hebamme muss eine Erklärung unterschreiben, dass die Geburt zu Hause stattgefunden hat. Fügen Sie diese Information im Antragsformular auf Seite 2 ein.
  • Die Leistungen müssen von privaten Anbietern erbracht werden, die für die Erbringung von geburtshilflichen Leistungen qualifiziert sind.

Was benötigen Sie

Um eine Rückvergütung zu beantragen, müssen Sie die folgenden Unterlagen beifügen:
  • das folgende Formular: ##2##;
  • die Originalrechnung;
  • den Zahlungsnachweis;
  • die Bescheinigung der Hebamme, aus der hervorgeht, dass es sich um eine privat tätige Fachkraft handelt, die für die Erbringung von Hebammenleistungen fachlich qualifiziert ist.
Dieser Dienst ist kostenlos.

So wird es gemacht

Der Antrag auf teilweise Rückvergütung der Kosten für die Hausgeburt ist mit den entsprechenden Unterlagen beim Schalter des zuständigen Gesundheitssprengels einzureichen.

So geht es weiter

Sie erhalten die teilweise Rückvergütung der Kosten für die Entbindung für den vorgesehene Betrag von 516,46 €.

Zeiten und Fristen

Der Antrag muss unbedingt innerhalb von 90 Tagen nach der Geburt eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen

Wie kann ich weitere Informationen erhalten?

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Gesundheitssprengel.

Ist die Vorlage der EEVE erforderlich, um eine Rückvergütung zu erhalten?

Nein, es ist nicht erforderlich, die Einheitliche Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) vorzulegen, um eine Rückvergütung zu erhalten.