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Mensa für Schüler und Schülerinnen

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Partí

Wer kann den Dienst nutzen

Schülerinnen und Schüler der Grund-, Mittel- und Oberschulen.
Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen.
Lehrkräfte, die mit der Aufsicht beauftragt sind.


Voraussetzungen

Zum Essen in der Schulausspeisung werden Schülerinnen und Schüler der Grund-, Mittel und Oberschule sowie der Berufsschulen zugelassen. Auch die Lehrpersonen, die mit der Aufsicht beauftragt sind, können in der Schulausspeisung essen. 
Die Termine für die Anmeldung werden jährlich auf den Websites und über die digitalen Kanäle der Gemeinden bekanntgegeben.


Was benötigen Sie

Die Anmeldung erfolgt online durch einen Elternteil, einen Sorgeberechtigten, einen Vormund oder durch die Pflegeeltern.
Für den Zugriff auf den Online-Dienst myCIVIS benötigen Sie eine der folgenden Authentifizierungsmethoden:
  • mit SPID,
  • mit CIE, dem elektronischen Personalausweis,
  • mit der aktivierten Bürgerkarte, dem PIN und dem installierten Lesegerät. 
Falls aus gesundheitlichen Gründen eine individuelle Diät erwünscht ist, muss dies dem zuständigen Gemeindeamt rechtzeitig mitgeteilt werden - wann, wie und wo erfahren Sie in Ihrer Gemeinde.
Eine Gebührenermäßigung kann bei der Anmeldung beantragt werden. Vorzuweisen ist der FWL-Index bezogen auf das Einkommen des Vorjahres: das ist der Faktor der wirtschaftlichen Lages und wird bei der Einreichung der Einheitlichen Einkommens- und Vermögenserklärung (EEVE) berechnet.

So wird es gemacht

Die Anmeldung erfolgt über den Online-Dienst myCIVIS. Sie finden den Button für den Zugriff am Ende dieser Seite.
Loggen Sie sich mit Ihrer digitalen Identität ein und wählen Sie den Dienst Ihrer Gemeinde aus.


So geht es weiter

Nach der Anmeldung wird die Zulassung geprüft.
Das Essen in der Schulausspeisung kann ab dem zweiten Schultag in Anspruch genommen werden: Jede Schule bestimmt ihren eigenen Dienstkalender in Abhängigkeit der verfügbaren Plätzen.


Zeiten und Fristen

Die Anmeldungen erfolgen jährlich für das kommende Schuljahr.
Die Termine für die Anmeldung liegen zwischen April und Juni und sind nicht für alle Gemeinden gleich.
Anmeldungen, die nach den veröffentlichten Terminen eintreffen, werden nur berücksichtigt, solange noch Plätze frei sind.

    Bei Fragen besuchen Sie die Website Ihrer Gemeinde oder kontaktieren Sie das zuständige Amt.


    Häufig gestellte Fragen

    Mein Kind kann nicht alles essen. Gibt es die Möglichkeit besonderer Diäten?

    Falls aus gesundheitlichen Gründen eine individuelle Diät erwünscht ist, muss dies dem zuständigen Gemeindeamt rechtzeitig mitgeteilt werden. bitte kontaktieren Sie das zuständige Amt in Ihrer Gemeinde.

    Wann sind die Termin für die Anmeldung?

    Die Termine für die Anmeldung sind normalerweise zwischen April und Juni. Die Termine können sich aber zwischen den einzelnen Gemeinden unterscheiden. Bitte besuchen Sie die Website Ihrer Gemeinde oder kontaktieren Sie das zuständige Amt. 

    Wieviel kostet die Mensa? 

    Für das Schulessen bezahlen die Familien einen Kostenbeitrag. Die Gebühren und Gebühren­ermäßigungen legt jede Gemeinde mit einem eigenen Beschluss fest.

    Wie werden die Speisepläne erstellt?

    Die Speisepläne werden in Übereinstimmung mit den Referenzwerttabellen für die Nährstoffzufuhr des Gesundheitsministeriums ausgearbeitet und von den Fachkräften des Dienstes für Diätetik und klinische Ernährung des Sanitätsbetriebs Südtirol geprüft und zugelassen. 
    Die mehrwöchigen Speisepläne orientieren sich an den Jahreszeiten. Dabei kommen auch Bioprodukte und Lebensmittel aus der Region zum Einsatz. Auf dem Speiseplan stehen auch typische, regionale Gerichte.

    Rechtliche Grundlagen

    • Landesgesetz Nr. 7 vom 31. August 1974 „Schulfürsorge. Maßnahmen zur Sicherung des Rechts auf Bildung“.
    • Beschluss der Landesregierung Nr. 2019 vom 13. Juni 2005 „Richtlinien für die Beteiligung des Landes an den Führungskosten des Schulausspeisungsdienstes - Schuljahr 2005/06“ (in geltender Fassung).
    • Dekret des Landeshauptmanns Nr. 2 vom 11. Januar 2011 „Durchführungsverordnung betreffend die einheitliche Erhebung von Einkommen und Vermögen“.