Wer kann den Dienst nutzen
Schülerinnen und Schüler der Grund-, Mittel- und Oberschulen.
Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen.
Lehrkräfte, die mit der Aufsicht beauftragt sind.

Schülerinnen und Schüler der Grund-, Mittel- und Oberschulen.
Schülerinnen und Schüler der Berufsschulen.
Lehrkräfte, die mit der Aufsicht beauftragt sind.
Zum Essen in der Schulausspeisung werden Schülerinnen und Schüler der Grund-, Mittel und Oberschule sowie der Berufsschulen zugelassen. Auch die Lehrpersonen, die mit der Aufsicht beauftragt sind, können in der Schulausspeisung essen.
Die Termine für die Anmeldung werden jährlich auf den Websites und über die digitalen Kanäle der Gemeinden bekanntgegeben.
Die Anmeldung erfolgt über den Online-Dienst myCIVIS. Sie finden den Button für den Zugriff am Ende dieser Seite.
Loggen Sie sich mit Ihrer digitalen Identität ein und wählen Sie den Dienst Ihrer Gemeinde aus.
Nach der Anmeldung wird die Zulassung geprüft.
Das Essen in der Schulausspeisung kann ab dem zweiten Schultag in Anspruch genommen werden: Jede Schule bestimmt ihren eigenen Dienstkalender in Abhängigkeit der verfügbaren Plätzen.
Die Anmeldungen erfolgen jährlich für das kommende Schuljahr.
Die Termine für die Anmeldung liegen zwischen April und Juni und sind nicht für alle Gemeinden gleich.
Anmeldungen, die nach den veröffentlichten Terminen eintreffen, werden nur berücksichtigt, solange noch Plätze frei sind.
Bei Fragen besuchen Sie die Website Ihrer Gemeinde oder kontaktieren Sie das zuständige Amt.
Auf der Website des Südtiroler Gemeindenverbandes finden Sie die Übersicht aller Gemeinden in Südtirol.