Beschreibung
Um Streitigkeiten über Pachtverträge landwirtschaftlicher Grundstücke zu lösen, sieht das Gesetz Nr. 203 aus dem Jahr 1982 ein einfaches Verfahren ohne Einschaltung eines Gerichts vor.
Die Abteilung Landwirtschaft übernimmt hierfür die Rolle der Schlichtungskommission und unterstützt die Beteiligten dabei, eine Einigung zu finden.
Die Abteilung Landwirtschaft übernimmt hierfür die Rolle der Schlichtungskommission und unterstützt die Beteiligten dabei, eine Einigung zu finden.
