Schadensersatz bei Wildunfällen auf Staats- und Landesstraßen
Wer kann den Dienst nutzen
Voraussetzungen
- Antragsformular: ##1##;
- Kostenvoranschlag oder Rechnung über die erlittenen Schäden;
- Kopie des Kfz-Scheins (Vorder- und Rückseite);
- fotografische Dokumentation;
- Protokolle der eingesetzten Ordnungskräfte (bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier müssen Sie angeben, wem der Vorfall gemeldet wurde, wie es Art. 189 der Straßenverkehrsordnung vorsieht - z. B. Jagdaufseher oder Jagdaufseherin, Carabinieri, Forstpolizei usw.);
- alle weiteren nützlichen Unterlagen oder Informationen.
Was benötigen Sie
Antragsformular: ##2##
Kostenvoranschlag oder Rechnung über die erlittenen Schäden;
Kopie des Kfz-Scheins (Vorder- und Rückseite);
fotografische Dokumentation;
Protokolle der eingesetzten Ordnungskräfte (bei einem Zusammenstoß mit einem Wildtier müssen Sie angeben, wem der Vorfall gemeldet wurde, wie es Art. 189 der Straßenverkehrsordnung vorsieht - z. B. Jagdaufseher oder Jagdaufseherin, Carabinieri, Forstpolizei usw.);
alle weiteren nützlichen Unterlagen oder Informationen.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
So wird es gemacht
- Wenden Sie sich an das Verwaltungsamt für Straßen und bringen Sie die Unterlagen mit
- per E-Mail, an die Adresse ufficio.amministrativo.strade@provincia.bz.it oder;
- per PEC an die Adresse verwaltungstrassen.amministrazionestrade@pec.prov.bz.it;
- oder füllen Sie die Vordrucke aus und wenden Sie sich an das Amt 12.7 - Dienststelle Konzessionen der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol.
- oder über den Online-Dienst myCIVIS:
- klicken Sie auf den Link: Online-Dienst myCIVIS, melden Sie sich an und Sie werden direkt zum Ansuchen weitergeleitet;
- laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch (Sie finden sie im Abschnitt “Was benötigen Sie für das Ansuchen”);
- geben Sie die geforderten Daten ein und senden Sie den Antrag ab.
So geht es weiter
- Das Verwaltungsamt für Straßen leitet eine Sachverhaltsermittlung ein, das heißt eine Prüfung Ihres Falls.
- Es werden technische Bewertungen bei der zuständigen Einrichtung eingeholt.
- Anschließend wird geprüft, ob eine Verantwortlichkeit der Landesverwaltung nach den geltenden Rechtsvorschriften besteht.
- erhalten Sie ein Schadenersatzangebot;
- gleichzeitig werden Sie aufgefordert, eine schriftliche unwiderrufliche Erklärung zu unterschreiben, mit der Sie auf weitere Ansprüche wegen desselben Vorfalls gegenüber der Verwaltung verzichten;
- wenn Sie das Angebot annehmen, wird die Entschädigung innerhalb von 60 Tagen ausgezahlt;
Zeiten und Fristen
Häufig gestellte Fragen
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen:
- Landesgesetz vom 9. November 2001, Nr. 16 (Verwaltungsrechtliche Haftung der Verwalter und des Personals des Landes und der Körperschaften des Landes)
- Straßenverkehrsordnung Artikel 189;
- Zivilgesetzbuch Art. 2043 ff.
Zuständige Stelle
Verwaltungsamt für Straßen
Telefon: +39 0471 41 26 19
E-Mail: ufficio.amministrativo.strade@provincia.bz.it
PEC: verwaltungstrassen.amministrazionestrade@pec.prov.bz.it
Website: https://strassen.provinz.bz.it/de/home
Öffnungszeiten des Schalterdienstes: Montag bis Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
