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Rückerstattung der Kraftfahrzeugsteuer des Landes

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Partí

Beschreibung

Antrag auf Rückerstattung der Kraftfahrzeugsteuer des Landes.
Die Rückerstattung ist in folgenden Fällen möglich:
  • Sie haben einen höheren Betrag als geschuldet gezahlt;
  • Sie haben die Zahlung doppelt geleistet;
  • Sie haben eine nicht geschuldete Zahlung geleistet;
  • Sie haben eine teilweise nicht mehr geschuldete Zahlung geleistet, etwa nach Verschrottung, Ausfuhr oder Besitzverlust durch Diebstahl, sofern das Ereignis des Besitzverlusts beim Öffentlichen Kraftfahrzeugregister vermerkt ist. Für Steuerzeiträume mit Beginn bis 2024 muss der Zeitraum zwischen Verschrottung, Ausfuhr oder Besitzverlust durch Diebstahl und dem Fälligkeitsdatum der Steuer mindestens vier Monate betragen, um eine Rückerstattung zu erhalten. Beispiel: Wenn Sie die Steuer für Januar bis Dezember 2024 gezahlt und das Fahrzeug im Juni 2024 verschrottet haben, können Sie eine teilweise Rückerstattung beantragen. Sie betrifft die nicht genutzten Monate Juli bis Dezember. Da es sich um sechs Monate handelt, wird die Mindestgrenze von vier Monaten überschritten. Wenn Sie das Fahrzeug jedoch im November verschrottet haben, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. In diesem Fall umfasst der nicht genutzte Steuerzeitraum nur den Monat Dezember, also weniger als vier Monate. Die Mindestgrenze von vier Monaten gilt nicht mehr für Steuerzeiträume ab 2025.

Wer kann den Dienst nutzen

  • Die zur Zahlung verpflichtete Person bzw. steuerpflichtige Person (Eigentümer oder Eigentümerin, Leasingnehmer oder Leasingnehmerin, Langzeitmieter oder Langzeitmieterin, Nießbraucher oder Nießbraucherin, Käufer oder Käuferin mit Eigentumsvorbehalt);
  • Die zahlende Person, bei einer nicht geschuldeten Zahlung (z. B. Zahlung auf ein falsches Kennzeichen, Zahlung für einen nicht zustehenden Zeitraum);
  • Der Eigentümer oder die Eigentümerin, im Fall einer teilweisen Rückerstattung nach Verschrottung oder Ausfuhr. Die antragstellende Person muss zum Zeitpunkt des Ereignisses, das den Besitz beendet, noch Eigentümer oder Eigentümerin des Fahrzeugs sein.

Voraussetzungen

  1. Die Zahlung muss an die Autonome Provinz Bozen erfolgt sein und nicht an eine andere Region oder an die Autonome Provinz Trient;
  2. Der Betrag der Kraftfahrzeugsteuer muss mindestens 30,00 € betragen.

Was benötigen Sie

  1. Bei einer überschüssigen oder einer nicht geschuldeten Zahlung:
  • ##1##;
  • Erkennungsausweis;
  • Kopie des Fahrzeugscheines;
  • Kopie der Zahlungsbestätigung der Kraftfahrzeugsteuer, deren Rückerstattung beantragt wird.
  1. Bei einer doppelten Zahlung:
  • ##1##;
  • Erkennungsausweis;
  • Kopie des Fahrzeugscheines;
  • Kopie der Zahlungsbestätigung der Kraftfahrzeugsteuer, deren Rückerstattung beantragt wird;
  • Kopie der korrekt durchgeführten Zahlung.
  1. Bei einer teilweise nicht mehr geschuldeten Zahlung nach Verschrottung, Ausfuhr oder Besitzverlust durch Diebstahl:
  • ##1##;
  • Erkennungsausweis;
  • Kopie der Zahlungsbestätigung der Kraftfahrzeugsteuer, deren Rückerstattung beantragt wird.
Dieser Dienst ist gebührenfrei.
Ein Rückerstattungsantrag mit dem Formular “##1##” ist nur für die Rückerstattung von Beträgen möglich, die im Rahmen der spontanen Einhebung (nicht Zwangseintreibung) irrtümlich an die Autonome Provinz Bozen gezahlt wurden. Für eventuelle Rückerstattungen von Zahlungen an die Südtiroler Einzugsdienste im Rahmen der Zwangseintreibung wenden Sie sich bitte an die Südtiroler Einzugsdienste - Dienststelle Zwangseintreibung.
 


So geht es weiter

  1. Wenn Ihnen das Recht auf Rückerstattung der Kfz-Steuer zuerkannt wird, wird der Betrag auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überwiesen;
  2. Wenn Ihnen das Recht auf Rückerstattung nicht zuerkannt wird, erhalten Sie die Verwaltungsmaßnahme über die Ablehnung des Antrages.

Zeiten und Fristen

Sie können die Rückerstattung bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Jahr, in dem die Zahlung erfolgt ist, beantragen.
 

Häufig gestellte Fragen

Mein Fahrzeug wurde gestohlen: Kann ich die bereits gezahlte Kfz-Steuer zurückerhalten?

Ja. Wer den Besitz des Fahrzeugs durch Diebstahl verliert (vorausgesetzt, die entsprechende Anzeige ist im Öffentlichen Kraftfahrzeugregister vermerkt), hat Anspruch auf Rückerstattung für die Monate, in denen das Fahrzeug nach dem Diebstahl nicht genutzt werden konnte. Die Rückerstattung erfolgt nach Ablauf der Steuerfrist, nachdem der Eigentümer oder die Eigentümerin erklärt hat, den Besitz des Fahrzeugs nicht wiedererlangt zu haben. Erfolgt der Diebstahl vor dem Fälligkeitstermin der Kfz-Steuer des Landes, ist diese nicht zu zahlen. Wurde sie bereits entrichtet, kann eine vollständige Rückerstattung beantragt werden, nachdem die entsprechenden Formalitäten beim Öffentlichen Kraftfahrzeugregister erledigt wurden.

Ich habe mein Fahrzeug verschrottet oder ausgeführt, für das ich die Kfz-Steuer für das ganze Jahr bezahlt habe. Habe ich Anspruch auf Rückerstattung des für die Monate nach der Verschrottung oder Ausfuhr gezahlten Betrags?

Ja. Der Anspruch auf Rückerstattung der Kfz-Steuer wird für einen anteiligen Betrag anerkannt, der den vollen Monaten nach dem Monat entspricht, in dem das Ereignis des Besitzverlusts eingetreten und im Öffentlichen Kraftfahrzeugregister vermerkt wurde, sofern diese Monate mindestens vier betragen (für Steuerzeiträume mit Beginn bis 2024; für Steuerzeiträume mit Beginn ab 2025 entfällt diese Voraussetzung). Erfolgt die Verschrottung oder Ausfuhr vor dem Fälligkeitstermin der Kfz-Steuer des Landes, muss diese nicht bezahlt werden. Wurde sie bereits entrichtet, kann eine vollständige Rückerstattung beantragt werden, nachdem die entsprechenden Formalitäten beim PRA erledigt wurden.

Ich habe die Kfz-Steuer irrtümlich unter Angabe eines falschen Kennzeichens bezahlt. Kann ich eine Rückerstattung beantragen?

Ja. Wenn Sie eine nicht geschuldete Zahlung geleistet haben, zum Beispiel unter Angabe eines falschen Kennzeichens, können Sie eine Rückerstattung beantragen. Sie müssen den Antrag auf Rückerstattung der Kfz-Steuer des Landes ausfüllen und beifügen: Ihren Erkennungsausweis, eine Kopie der Zulassungsbescheinigung und die Zahlungsbestätigung für den rückzuerstattenden Betrag.

Ich habe eine nicht geschuldete Zahlung an eine andere Region oder an die Autonome Provinz Trient geleistet. An wen muss ich mich für die Rückerstattung wenden?

In diesem Fall ist der Antag auf Rückerstattung nicht an die Autonome Provinz Bozen zu richten, sondern an die Gebietskörperschaft, die die Zahlung erhalten hat (andere Region oder Autonome Provinz Trient).

Ich möchte die Rückerstattung einer Zahlung beantragen, die im Rahmen der Zwangseintreibung (z. B. Zahlungsbefehl) an die Südtiroler Einzugsdienste geleistet wurde. An wen muss ich mich für die Rückerstattung wenden?

In diesem Fall müssen Sie sich an die Südtiroler Einzugsdienste - Dienststelle Zwangseintreibung wenden.

Wie lange habe ich Zeit, um die Rückerstattung der Kfz-Steuer zu beantragen?

Der Antrag auf Rückerstattung muss bis zum 31. Dezember des dritten Jahres nach dem Jahr der Zahlung gestellt werden.