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Reiseberatung

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Partí

Beschreibung

Vor Reiseantritt bietet der Südtiroler Sanitätsbetrieb eine individuelle reisemedizinische Beratung an. Dabei bewertet eine Fachärztin oder ein Facharzt alle relevanten Aspekte Ihrer Reise. Zum Beispiel:

  • Zielort;
  • Jahreszeit;
  • Impfstatus und Gesundheitszustand des/der Reisenden;
  • Aktuelle epidemiologische Situation im Zielland;
  • Art der durchgeführten Aktivitäten;
  • Art der gewählten Unterkunft.

Der oder die Reisende erhält:

  • Ratschläge zu den besten Hygiene- und Sanitärgewohnheiten im Ankunftsland;
  • Nützliche Hinweise auch zu Produkten und Arzneimitteln, die Sie möglicherweise mitnehmen sollten.

Wichtige Informationen finden Sie in der ##1##.


Was benötigen Sie

Füllen Sie den Fragebogen aus, um eine erste anamnestische Analyse der medizinischen Ausgangssituation durchzuführen. Auf der Grundlage dieser Daten wird derzeit ein persönlicher Plan mit Impfstoffen und Vorsichtsmaßnahmen ausgearbeitet. Der Plan berücksichtigt insbesondere folgende Punkte:

  • Obligatorische Gesundheitsvorschriften des Ziellandes;
  • Epidemiologische Situation an den Orten, die während der Reise berührt werden;
  • Dauer und Art der Reise;
  • Alle Impfungen, die außerhalb der Autonomen Provinz Bozen durchgeführt werden;
  • Reiseroute.

Bitte bringen Sie zum Termin Folgendes mit:

  • Personalsausweis;
  • Impfbüchlein
  • Gesundheitskarte.

Die Kosten für die Beratung belaufen sich auf 30 Euro (Ticket) zuzüglich der Kosten für die empfohlenen Impfungen.



Zeiten und Fristen

Es wird empfohlen, den Termin für die Reiseberatung 6 bis 8 Wochen vor der Abreise vorzumerken.


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • Beschluss der Landesregierung vom 28. Dezember 2017, Nr. 1495;
  • Landesgesetz vom 5. März 2001, Nr. 7;
  • Landesgesetz vom 13. Juli 1992, Nr. 1;
  • Einvernehmen Staat – Regionen und Autonome Provinzen Trient und Bozen vom 22. Februar 2012, Nr. 54 (Nationaler Impfpräventionsplan 2012-2014).