Habe ich Anspruch auf eine Rente für Kunstschaffende, wenn ich im Landesverzeichnis eingetragen bin?
Wenn Sie die Rentenbeiträge für Künstler und Künstlerinnen laut Regionalgesetz Nr. 4/2020 in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie Ihren Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis jährlich erneuern. Sie müssen den Antrag auf Rentenbeiträge bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) einreichen.
Bringt die Eintragung in das Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler weitere Vorteile?
Nein, derzeit müssen nur Kunstschaffende im Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler eingetragen sein, die bei der Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) einen Rentenbeitrag beantragen wollen. Für alle anderen Formen der finanziellen Unterstützung für Künstler und Künstlerinnen gelten die derzeitigen Zugangsvorschriften.
Wo reiche ich den Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis der Künstlerinnen und Künstler ein?
Je nachdem, welcher Sprachgruppe Sie angehören, muss der Antrag auf Eintragung in das Landesverzeichnis beim Amt für deutsche Kultur, beim Amt für italienische Kultur oder beim Amt für ladinische Kultur eingereicht werden.