Wer kann den Dienst nutzen
- Einzelunternehmen;
- Personen- oder Kapitalgesellschaften sowie Konsortien, Kooperationen und rechtmäßig gegründete Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen.

Die Förderungen gelten für Einzelunternehmen, Personen oder Kapitalgesellschaften sowie Konsortien, Kooperationen und rechtmäßig gegründete Zusammenschlüsse von mindestens zwei Unternehmen. Diese müssen in Südtirol eine Handwerks-, Industrie-,Handels-, Dienstleistungs- oder Tourismustätigkeit als Haupttätigkeit ausüben und als Kleinstunternehmen mit bis zu 5 Mitarbeitern (JAE) eingestuft sein.
Der CUP muss auf allen Rechnungen angegeben sein, die Gegenstand des Beitragsantrags sind.