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Informationen zum berufsspezialisierenden Lehrvertrag

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Partí

Beschreibung

Dieser Dienst dient der Information über den Lehrvertrag.

Mit einem berufsspezialisierenden Lehrvertrag können Sie von einem Unternehmen eingestellt oder beschäftigt werden, um einen Beruf zu erlernen und einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt zu erhalten.

Der Vertrag verbindet Ausbildung und Arbeit und ermöglicht es Ihnen, für bestimmte Berufsbilder ein Lehrabschlusszeugnis zu absolvieren.

Die Dauer liegt zwischen drei und fünf Jahren, je nach dem angewandten Kollektivvertrag. In einigen Fällen gibt es Schulkurse in Südtirol oder im Ausland.


Wer kann den Dienst nutzen

  • Junge Menschen zwischen 18 und 29 Jahren (29 Jahre und 364 Tage);
  • 17-Jährige, die eine dreijährige Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen haben.

Voraussetzungen


Was benötigen Sie

  • Meldung des Lehrverhältnisses über die Plattform ProNotel2 (Einheitsmeldung von Arbeitsverhältnissen);
  • Modell für einen berufsspezialisierenden Lehrvertrag: ##1##;
  • einen individuellen Ausbildungsplan, der dem Vertrag beizufügen ist: ##2##;
  • Schulungsmaßnahmen:
    • ##3##
    • ##4##;
    • ##5##.

 


So wird es gemacht

Eine Mitteilung an das Amt für Lehrlings- und Meisterausbildung ist nicht erforderlich.

  1. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin erstellt und unterzeichnet den berufsspezialisierenden Lehrvertrag mit dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin;
  2. das Lehrverhältnis wird über die Plattform ProNotel2 oder für Unternehmen außerhalb der Region über das regionale Referenzsystem kommuniziert.

Die Registrierung in ProNotel2 ist für Unternehmen mit Sitz außerhalb der Region nicht obligatorisch.


So geht es weiter

  1. Die auszubildende Person nimmt an der kollektivvertraglich vorgesehenen Berufsausbildung teil (on-the-job, Kurse usw.);
  2. Die auszubildende Person besucht je nach Studientitel eine bestimmte Anzahl von Pflichtveranstaltungen;
  3. Am Ende der Lehrlingsausbildung legt die auszubildende Person in einigen Berufen eine Lehrabschlussprüfung vor einer Kommission ab;
  4. Bei spezifischen Ausbildungsmaßnahmen findet der Unterricht an ausgewiesenen Berufsschulen (auch im Ausland) statt.


Zeiten und Fristen


Häufig gestellte Fragen

Wie werden die Ausbildungsstunden verteilt?

Die Anzahl der Ausbildungsstunden ist wie folgt verteilt:

  • erstes Jahr: 40 Stunden (20 Stunden für Personen mit einem akademischen Abschluss), davon 8 Pflichtstunden in den Bereichen Arbeitsrecht, Sicherheit und Kommunikation;
  • zweites und drittes Jahr: 80 Stunden (40 Stunden für Personen mit einem akademischen Abschluss);
  • das Bildungsangebot umfasst Kurse an Berufsschulen, bilateralen Einrichtungen, anerkannten Organisationen oder im Unternehmen (maximal 50 %).

Kann die auszubildende Person Online-Kurse belegen?

Ja, aber nur, wenn am Ende eine Kursbescheinigung ausgestellt wird.

Wenn die auszubildende Person während der Lehrzeit den Betrieb wechselt, muss sie dann den obligatorischen 8-Stunden-Kurs erneut besuchen?

Nein, das ist nicht notwendig. Allerdings muss die auszubildende Person dafür zusätzliche Kursstunden besuchen.

 


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

Sie können die Datenschutzerklärung unter folgendem Link nachlesen: ##1##.