Welche Änderungen sind genehmigungspflichtig für einer Straßentankstelle?
Folgende Änderungen sind genehmigungspflichtig:
- der Einbau neuer Treibstoffzapfsäulen, mit oder ohne Erhöhung der Anzahl der ausgegebenen Produktarten;
- der Ersatz eines von der Tankstelle geführten Treibstoffes durch ein anderes;
- der zusätzliche Vertrieb eines neuen Treibstoffs und die Installierung von Selbstbedienungsvorrichtungen mit Vorauszahlungsmöglichkeit und neuen Zapfsäulen an schon bestehenden Anlagen; in diesem Fall wird die Genehmigung erteilt, sofern die Tankstelle über einen entsprechend überdachten Tankbereich für die neu zu installierenden Vorrichtungen verfügt.
Welche Änderungen sind nicht genehmigungspflichtig für einer Straßentankstelle?
Folgende Änderungen sind nicht genehmigungspflichtig:
- der Einbau neuer Tanks und der Ersatz der Tanks durch andere;
- der Ersatz von Einzelzapfsäulen durch Doppelzapfsäulen oder durch Zapfsäulen zur Abgabe von mehreren Treibstoffen oder umgekehrt, sofern es sich um bereits genehmigte Treibstoffe handelt;
- die Änderung der Zweckbestimmung der Zapfsäulen oder der Tanks, sofern es sich für die bestehende Tankstelle um bereits genehmigte Treibstoffe handelt und kein Treibstoff hinzugefügt oder gestrichen wird;
- die Errichtung und der Ausbau von Depotstellen für Schmieröl;
- der Ersatz handbetriebener Mischvorrichtungen durch elektrische oder elektronische;
- der Einbau von Post-Payment-Selbstbedienungsvorrichtungen;
- der Einbau von Vorrichtungen und Anlagen zur Wiedergewinnung von Dämpfen oder für andere Energiespar-, Umweltschutz-, Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen;
- der Einbau von Selbstbedienungsvorrichtungen mit Vorauszahlungsmöglichkeit und Ausdehnung bereits vorhandener auf die Abgabe anderer Treibstoffe.
Wann darf ich eine Straßentankstelle in Betrieb nehmen?
Eine Straßentankstelle darf erst nach Erhalt der Genehmigung seitens des Direktors oder der Direktorin der Landesabteilung Wirtschaftsentwicklung und nach Ausstellung der Lizenz durch das Zollamt in Betrieb genommen werden.