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Grippeschutzimpfung 

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Beschreibung

Die Grippeschutzimpfung ist wirksam, um die Erkrankung und ihre Komplikationen zu verhindern. Empfohlen wird die Impfung zu Beginn des Herbstes, bevor sich das Virus verbreitet.

Die Grippe ist eine hochansteckende Viruserkrankung, die vor allem die Atemwege betrifft und überwiegend in den kalten Monaten auftritt. Sie kann schwer verlaufen, insbesondere bei älteren Menschen, schwangeren Frauen und Personen mit chronischen Erkrankungen.

Das Virus wird durch kleine Tröpfchen aus Schleim oder Speichel übertragen, die beim Husten oder Niesen freigesetzt werden. Das Virus kann auch durch Kontakt mit kontaminierten Oberflächen übertragen werden.


Wer kann den Dienst nutzen

Die Grippeschutzimpfung wird empfohlen für:

  • Personen ab 60 Jahren;
  • Kinder im Alter von 6 Monaten bis 6 Jahren;
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene ab 6 Jahren mit Erkrankungen, die das Risiko für Komplikationen erhöhen, bedürfen besonderer Aufmerksamkeit. Beispiele hierfür sind Patienten mit Diabetes, Herz-, Nieren- oder Atemwegserkrankungen, geschwächtem Immunsystem oder Krebserkrankungen.
  • Gesundheits- und Pflegepersonal, schwangere Frauen sowie Personen, die in Bereichen von öffentlichem Interesse tätig sind;
  • Personen, die mit gefährdeten Personen zusammenleben oder engen Kontakt zu ihnen haben;
  • Personal, das beruflich mit Tieren in Kontakt ist, die potenziell Träger von nicht-menschlichen Influenzaviren sein können (z. B. Tierhalter oder Tierhalterinnen, Tierärzte oder Tierärztinnen);
  • Blutspenderinnen oder -spender.

Voraussetzungen

Das Mindestalter für die Grippeschutzimpfung beläuft sich auf sechs Monate. Um die Impfung zu erhalten, benötigen Sie einen Impftermin.


Was benötigen Sie

Die Impfung ist für alle in Südtirol ansässigen Bürgerinnen und Bürger kostenlos.


So wird es gemacht

Grippeschutzimpfkampagne 2025-2026: Sie können ab Dienstag, 14. Oktober 2025 einen Impftermin vormerken.

Eine Grippeschutzimpfung kann verabreicht werden:

  • bei den Ärztinnen und Ärzten für Allgemeinmedizin, Kinderärztinnen und Kinderärzten freier Wahl, die an der Grippeschutzimpfkampagne teilnehmen;
  • in Apotheken, die an der Grippeschutzimpfkampagne teilnehmen;
  • in den Impfzentren des Südtiroler Sanitätsbetriebs, mit vorheriger Terminvereinbarung über die Einheitliche Landesvormerkstelle. Telefonnummer: 100 100 (Vorwahl 0471, 0472, 0473, 0474), Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr.

Liste der Impfstellen:

  • ##1##;
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Der Beginn der Grippeschutzimpfkampagne wird jedes Jahr auf der Website des Südtiroler Sanitätsbetriebs (www.sabes.it) und über die Medien bekannt gegeben.

 



Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.