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Gesundheitskarte

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Beschreibung

Die Gesundheitskarte ist das persönliche Dokument, das allen Bürgern und Bürgerinnen, die Anspruch auf die Leistungen des Nationalen Gesundheitsdienstes (SSN) haben, von der Agentur für Einnahmen ausgestellt wird. Diese Karte enthält die Steuernummer und einige persönliche Daten der Person.

Die Gesundheitskarte ist erforderlich, wenn der Bürger oder die Bürgerin:

  • einen Arzt, eine Ärztin oder einen Kinderarzt, eine Kinderärztin aufsucht;
  • ein Medikament in einer Apotheke abholt;
  • Gesundheitsleistungen vormerkt;
  • sich einer fachärztlichen Visite in einem Krankenhaus oder bei einem Sanitätsbetrieb unterzieht;
  • jedes Mal dann, wenn die Steuernummer bescheinigt werden muss.

Wer kann den Dienst nutzen

Die Gesundheitskarte können alle Personen beantragen, die beim Nationlen Gesundheitsdienst (SSN) eingetragen sind.

 


Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Italien oder Status als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin oder Studierender in Italien bei Nichtansässigen;
  • gültiger Personalausweis, wie Personalausweis oder Reisepass;
  • Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger und Bürgerinnen.

Was benötigen Sie

  • Steuernummer;
  • Eintragung beim Nationalen Gesundheitsdienst (SSN);
  • gültiger Personalausweis.

Dieser Dienst ist kostenlos.


So wird es gemacht

Die Gesundheitskarte kann an den Verwaltungsschaltern der zuständigen Gesundheitssprengel beantragt werden.


So geht es weiter

Die Gesundheitskarte wird in der Regel innerhalb von 20 Arbeitstagen nach der Antragstellung an die Adresse des Wohnsitzes oder Aufenthaltortes gesendet.

Im Falle des Verlustes kann online ein Duplikat auf dem Portal der Agentur für Einnahmen oder an den Verwaltungsschaltern der zuständigen Gesundheitssprengel beantragt werden.

Die Rückseite der Gesundheitskarte gilt als Europäische Krankenversicherungskarte (EKVK). Die Europäische Krankenversicherungskarte garantiert die notwendige Gesundheitsversorgung in der Europäischen Union, in Norwegen, Island, Liechtenstein, Großbritannien und in der Schweiz. Die Gesundheitsversorgung wird bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt garantiert, wie Urlaub oder Studium. Dabei gelten die die Vorschriften der einzelnen Länder.


Zeiten und Fristen

  • Die Gesundheitskarte ist normalerweise sechs Jahre gültig;
  • bei Ablauf der Gültigkeit wird automatisch eine neue Gesundheitskarte zugesendet;
  • die Gesundheitskarte ist mit einem Mikrochip versehen, der den Zugang zu zusätzlichen Online-Diensten ermöglicht;
  • für Kinder, die in Italien geboren sind, ist die Gesundheitskarte höchstens ein Jahr gültig;
  • nach der Wahl des Kinderarztes oder der Kinderärztin für das Kind und der Eintragung beim zuständigen Gesundheitssprengel wird eine neue Gesundheitskarte zugeschickt. Diese ist sechs Jahre lang gültig;
  • für EU-Bürger und EU-Bürgerinnen oder ausländische Staatsangehörige hat die Gesundheitskarte die gleiche Gültigkeit wie die Eintragung beim gesamtstaatlichen Gesundheitsdienst.