web
U bent offline. Dit is een alleen-lezen versie van de pagina.
close
Cëdes dl servis: 1294

Genehmigung für die vorübergehende Nutzung von Straßenland

 Ajunté pro i preferis
Loading...
Partí

Beschreibung

Dieser Dienst ermöglicht es Ihnen, eine Ermächtigung für die zeitweilige Besetzung der Straßendomäne (maximal 364 Tage) auf Staats- und Landesstraßen zu beantragen.

Wer kann den Dienst nutzen


Voraussetzungen


Was benötigen Sie

Für das Ansuchen müssen Sie Folgendes bereitlegen:
    • technischer Bericht;
    • Lageplan;
    • Mappenauszug.

Sie müssen zwei Stempelmarken im Wert von jeweils 16 Euro kaufen.

So wird es gemacht

  • Beim Verwaltungsamt für Straßen. Bringen Sie bitte die erforderlichen Unterlagen mit:
    1. per E-Mail an folgende Adresse: verwaltungsamt.strassen@provinz.bz.it;
    2. durch PEC, an die Adresse: verwaltungstrassen.amministrazionestrade@pec.prov.bz.it;
    3. für die Einreichung des Ansuchens in Papierform füllen Sie bitte die vorgedruckten Formulare aus, die Sie auf der Homepage finden. Reichen Sie das Ansuchen dann wie in den Vorjahren beim Amt 12.7 - Dienst für Konzession der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol ein.

 

So geht es weiter

  1. Das Amt erhält Ihren Antrag;
  2. der zuständige Straßendienst der Autonomen Provinz Bozen erteilt dem Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen eine entsprechende Stellungnahme;
  3. wenn der Dienst gebührenpflichtig ist, erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Gebühr;
  4. nach Eingang des Nachweises über die Zahlung der Gebühr erteilt das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen die Ermächtigung zur zeitweilige Besetzung der Straßendomäne (maximal 364 Tage);
  5. andernfalls erhalten Sie eine Ablehnung Ihres Antrags.

Zeiten und Fristen

Das Ansuchen muss mindestens 30 Tage vor der zeitweiligen Besetzung der Straßendomäne eingereicht werden.

Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, wenn sich die Besetzung in einer bewohnten Ortschaft mit einer Einwohnerzahl von unter 10.000 befindet?

Sie müssen sich an die zuständige Gemeinde wenden, die die Unbedenklichkeitserklärung beim Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen beantragt. Nach Erhalt der Unbedenklichkeitserklärung durch das Verwaltungsamt für Straßen der Autonomen Provinz Bozen stellt die zuständige Gemeinde die Genehmigung aus.

Wo kann ich Informationen über die Straßengrenzen finden?

Informationen über die Straßengrenzen finden Sie unter dem folgenden Link: ##1##.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen und den nationalen Vorschriften, einsehbar unter: https://lexbrowser.provinz.bz.it.
 
Rechtsgrundlagen:
Sie können die Datenschutzhinweise unter folgendem Link nachlesen: ##3##.