Beschreibung
Die Sozialbindung hat eine Laufzeit von 20 Jahren ab dem Datum:
- der Erteilung der Benützungsgenehmigung durch die Gemeinde, in der sich das Grundstück befindet;
- der Erklärung der Besetzung der Wohnung, unabhängig davon, ob die Eigentumsübertragung durch Kaufvertrag, Schenkung, Tausch oder Zwangsvollstreckung erfolgt.
