Voraussetzungen
Bei den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Finanzierung wird folgendermaßen unterschieden:
- Für vollständig unbebaute Mischgebiete:
- die Ausarbeitung der Durchführungspläne für Mischgebiete wird von den Gemeinden beauftragt;
- die Pläne werden gemäß Dekret des Landeshauptmannes vom 21. Februar 2023, Nr. 6 erarbeitet und genehmigt;
- für die betreffenden Planungsgebiete wird ein Grünordnungsplan erstellt;
- Für bebaute Zonen (Mischgebiete, historischer Ortskern, Gebiete urbanistischer Neugestaltung):
- die Ausarbeitung der Durchführungspläne, Wiedergewinnungspläne und Neugestaltungspläne für Mischgebiete (inkl. historischer Ortskern) und Gebiete urbanistischer Neugestaltung wird von den Gemeinden beauftragt;
- für die betreffenden Planungsgebiete wird ein Grünordnungsplan erstellt.
