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Cëdes dl servis: 3210

Erwerb von landeseigenen Liegenschaften 

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Partí

Beschreibung

Die Abteilung Vermögensverwaltung veräußert Liegenschaften ihrer Zuständigkeit für die sie keine institutionelle Verwendung hat bzw. auch in Zukunft keine Verwendung haben wird. Es handelt sich um Liegenschaften, welche nicht vom Staat oder von staatlichen Verwaltungen an das Land übertragen worden sind.

Die Versteigerungen werden auf der Website Vermögen der Abteilung Vermögensverwaltung veröffentlicht.


Voraussetzungen

Alle Interessierte können den dafür vorgesehen und entsprechend ausgefüllten Antrag einreichen (natürliche oder juristische Rechtsperson).

Was benötigen Sie

Sie müssen eine Stempelmarke im Wert von 16 € erwerben, die auf dem Antragsformular für den Ankauf angebracht werden muss.



Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen

  • Landesgesetz vom 21. Jänner 1987, Nr. 2: Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol. Im Besonderen:
  • Art. 16 – Bedingungen für den Verkauf von Liegenschaften.
  • Art. 17 – Veräußerung von Liegenschaften mit landwirtschaftlicher Zweckbestimmung.