web
U bent offline. Dit is een alleen-lezen versie van de pagina.
close
Cëdes dl servis: 1175

Einzahlung der Kraftfahrzeugsteuer des Landes für Probefahrten

 Ajunté pro i preferis
Loading...
Partí

Beschreibung

Dienst zur Zahlung der festen Kraftfahrzeugsteuer des Landes für die Probefahrt (Probekennzeichen).
 

Wer kann den Dienst nutzen

Die Steuer ist von jenen Wirtschaftsteilnehmern und Wirtschaftsteilnehmerinnen zu entrichten, die ein Probekennzeichen verwenden möchten - unabhängig davon, ob dessen Gültigkeit bestätigt wird oder das Kennzeichen tatsächlich verwendet wird.
 

Was benötigen Sie

Sie müssen das Kennzeichen und das Bezugsjahr kennen, für das die Zahlung erfolgt.

Probekennzeichen unterliegen der festen Kraftfahrzeugsteuer des Landes. Die Kosten für den Dienst sind:

  • 133,50 € für Kraftfahrzeuge;
  • 20,03 € für Krafträder.

So wird es gemacht

Sie können die Steuer für die Probefahrt wie folgt bezahlen:
  • bei den ACI-Geschäftsstellen;
  • bei den ermächtigten Agenturen für Autoangelegenheiten;
  • in den Postämtern.
  • Online.

Online bezahlen

Um online zu bezahlen:

  • Rufen Sie das Zahlungsportal ePayS auf;
  • klicken Sie auf pagoPA-Zahlungen";
  • wählen Sie “Autonome Provinz Bozen” und dann „Steuer auf die Probefahrt”;
  • wählen Sie die Fahrzeugkategorie, für die das Probekennzeichen ausgestellt wurde;
  • geben Sie das Kennzeichen und das Bezugsjahr ein (z. B.: X0P12345-2025);
  • führen Sie die Zahlung für das laufende oder vorherige Jahr durch.

So geht es weiter

Nach der Zahlung gilt die Steuer für das gewählte Jahr als entrichtet - auch dann, wenn das Kennzeichen nicht verwendet wird oder dessen Gültigkeit nicht bestätigt wird.

Die Zahlungspflicht endet mit dem Jahr, das auf die Rückgabe des Kennzeichens folgt.
 


Zeiten und Fristen

  • Die Steuer ist zu entrichten bis zum 31. Januar eines jeden Jahres, wenn das Probekennzeichen in den Vorjahren ausgestellt wurde;
  • innerhalb des Ausgabemonats, wenn das Probekennzeichen erstmals ausgestellt wurde;
  • die Einzahlung kann auch nach dem Fälligkeitstermin erfolgen - mit Anwendung von Strafen und Zinsen (freiwillige Berichtigung).

Häufig gestellte Fragen

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu diesem Dienst habe?

Sie können sich an die Dienststelle Landesabgaben der Südtiroler Einzugsdienste AG wenden.

Muss ich die Steuer für das Probekennzeichen bezahlen, auch wenn ich es nie verwendet habe?

Ja, die Steuer muss auch dann bezahlt werden, wenn das Probekennzeichen nicht verwendet oder dessen Gültigkeit nicht bestätigt wurde. Der Betrag ist festgelegt und die Zahlung bleibt verpflichtend, bis das Kennzeichen zurückgegeben wird. Die Zahlungspflicht endet erst im Jahr nach der Rückgabe.

Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Für weitere Informationen besuchen Sie das Portal Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen: