Beschreibung
Antrag auf Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Transportunternehmen.

Antrag auf Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Transportunternehmen.
Alle, die ein gewerbliches Güterkraftverkehrsunternehmen gründen wollen, eine MwSt.-Nummer besitzen und bei der Handelskammer eingetragen oder angemeldet sind.
Die Voraussetzung betreffen:
Gewerbliche Güterkraftverkehrsunternehmen, die ausschließlich Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 1.500 kg einsetzen, müssen für die Zulassung lediglich die Voraussetzung der Zuverlässigkeit nachweisen.
Die Kosten für den Dienst betragen:
Um die oben genannten Beträge zu zahlen, folgen Sie bitte den nachstehenden Anweisungen: ##8##.
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mehr als eine beteiligte Person sind, muss jede von Ihnen die Zuverlässigkeitserklärung ausfüllen.
Wenn Sie eine Nicht-EU-Bürgerin oder ein Nicht-EU-Bürger sind, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltkarte besitzen.
Ist das Unternehmen bereits im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen und möchte die Tätigkeit des gewerblichen Gütertransports für Dritte hinzufügen, muss es die Änderung des Gesellschaftszwecks nachweisen.
Außerdem muss innerhalb von 30 Tagen ab Beginn der Tätigkeit die entsprechende elektronische Mitteilung beim Handelsregister der Handelskammer Bozen eingereicht werden.
Für den Antrag:
Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, werden Sie offiziell in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen eingetragen.
Die Eintragung erfolgt innerhalb von 30 Tagen, sofern alles ordnungsgemäß ist.
Um die Verhängung von Bußgeldern oder die Löschung des eingetragenen Unternehmens zu vermeiden, muss Sie die folgenden Fristen einhalten.
Das Unternehmen muss der Autonomen Provinz Bozen den Verlust der Voraussetzungen oder Änderungen, die das Unternehmen betreffen, mitteilen.
Jede Änderung der Unternehmensstruktur oder des Fuhrparks, einschließlich aller Elemente, die dazu führen könnten, dass die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, muss gemeldet werden. Die Voraussetzungen betreffen die Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Niederlassung. Die Mitteilung an das Berufsverzeichnis muss innerhalb von 30 Tagen nach Eintreten des Sachverhalts oder Abänderung erfolgen.
Ja, Änderungen des Standortes der Niederlassung, der Aufbewahrung von Unterlagen und der Wartung von Fahrzeugen müssen dem Kraftfahrzeugamt innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Änderung mitgeteilt werden.
Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.
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Landhaus 3b, Silvius-Magnago-Platz 3, 39100 Bozen
Telefon: +39 0471 41 54 10
E-Mail: motorisierung@provinz.bz.it
PEC: kraftfahrzeugamt.motorizzazione@pec.prov.bz.it
Website: mobilitaet.provinz.bz.it