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Eintragung in das Register der Transportunternehmen für Dritte

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Partí

Beschreibung

Antrag auf Eintragung in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Transportunternehmen.


Wer kann den Dienst nutzen

Alle, die ein gewerbliches Güterkraftverkehrsunternehmen gründen wollen, eine MwSt.-Nummer besitzen und bei der Handelskammer eingetragen oder angemeldet sind.


Voraussetzungen

Die Voraussetzung betreffen:

  • Zuverlässigkeit;
  • fachliche Eignung;
  • finanzielle Leistungsfähigkeit: ##2##.

Gewerbliche Güterkraftverkehrsunternehmen, die ausschließlich Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von bis zu 1.500 kg einsetzen, müssen für die Zulassung lediglich die Voraussetzung der Zuverlässigkeit nachweisen.


Was benötigen Sie

Dokumente

  • ##5##;
  • Erkennungsausweis und Steuernummer;
  • ##6## des Eigentümers oder der Eigentümerin, der verwaltenden Person und des Verkehrsleiters bzw. der Verkehrsleiterin;
  • Unterlagen hinsichtlich der finanziellen Leistungsfähigkeit: Bürgschaft einer Bank oder Versicherung oder Erklärung eines Rechnungsprüfers beziehungsweise einer Rechnungsprüferin;
  • Unterlagen hinsichtlich der fachlichen Eignung;
  • Zahlungsbeleg.

Unterlagen hinsichtlich der fachlichen Eignung

  • Arbeitsvertrag des angestellten Verkehrsleiters bzw. der Verkehrsleiterin;
  • Mitteilung des Arbeitsverhältnisses des angestellten Verkehrsleiters bzw. der Verkehrsleiterin an das Arbeitsinspektorat;
  • Vertrag des externen Verkehrsleiters bzw. der externen Verkehrsleiterin;
  • Ersatzerklärung betreffend ##7##, die von dem Eigentümer beziehungsweise der Eigentümerin oder der gesetzlich vertretenden Person des Unternehmens abgegeben wird.

Kosten und Zahlung

Die Kosten für den Dienst betragen:

  • 16,00 € – Einzahlungskodex pagoPA N019;
  • 168,00 € auf das Postkonto Nr. 8003, zahlbar an „Agenzia delle Entrate – Ufficio di Roma 2 – Tasse Concessioni Governative“ (das Kästchen „rilascio“ ankreuzen).

Um die oben genannten Beträge zu zahlen, folgen Sie bitte den nachstehenden Anweisungen: ##8##.

Weitere Informationen

Wenn Sie in Ihrem Unternehmen mehr als eine beteiligte Person sind, muss jede von Ihnen die Zuverlässigkeitserklärung ausfüllen.

Wenn Sie eine Nicht-EU-Bürgerin oder ein Nicht-EU-Bürger sind, müssen Sie eine Aufenthaltsgenehmigung oder Aufenthaltkarte besitzen.

Ist das Unternehmen bereits im Handelsregister der Handelskammer Bozen eingetragen und möchte die Tätigkeit des gewerblichen Gütertransports für Dritte hinzufügen, muss es die Änderung des Gesellschaftszwecks nachweisen.

Außerdem muss innerhalb von 30 Tagen ab Beginn der Tätigkeit die entsprechende elektronische Mitteilung beim Handelsregister der Handelskammer Bozen eingereicht werden.


So wird es gemacht

Für den Antrag:


So geht es weiter

Wenn Ihr Antrag erfolgreich ist, werden Sie offiziell in das Berufsverzeichnis der gewerblichen Güterkraftverkehrsunternehmen eingetragen.


Zeiten und Fristen

Die Eintragung erfolgt innerhalb von 30 Tagen, sofern alles ordnungsgemäß ist.


Häufig gestellte Fragen

Was muss ich tun, wenn ich die Voraussetzungen für die Eintragung im Berufsverzeichnis verliere?

Um die Verhängung von Bußgeldern oder die Löschung des eingetragenen Unternehmens zu vermeiden, muss Sie die folgenden Fristen einhalten.
Das Unternehmen muss der Autonomen Provinz Bozen den Verlust der Voraussetzungen oder Änderungen, die das Unternehmen betreffen, mitteilen.
Jede Änderung der Unternehmensstruktur oder des Fuhrparks, einschließlich aller Elemente, die dazu führen könnten, dass die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind, muss gemeldet werden. Die Voraussetzungen betreffen die Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung, die finanzielle Leistungsfähigkeit der Niederlassung. Die Mitteilung an das Berufsverzeichnis muss innerhalb von 30 Tagen nach Eintreten des Sachverhalts oder Abänderung erfolgen.

Wie schnell kann sich mein Unternehmen für die Eintragung in das Berufsverzeichnis qualifizieren?

  • Die nicht mehr zuverlässige Partnerin bzw. der nicht mehr zuverlässige Partner muss innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung des Verlusts der Voraussetzung an das zuständige Amt ersetzt werden. Ein Verkehrsleiter oder eine Verkehrsleiterin, der bzw. die nicht mehr zuverlässig ist, muss innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung über den Verlust der Zuverlässigkeit ersetzt werden;
  • die finanzielle Leistungsfähigkeit muss innerhalb von 30 Tagen nach der Mitteilung des Kraftfahrzeugamtes über den Verlust der Voraussetzung wiederhergestellt werden;
  • die fachliche Eignung muss innerhalb von zwei Monaten nach Mitteilung des Verlusts der Voraussetzung wiederhergestellt werden.

Muss ich die Niederlassung über Änderungen informieren?

Ja, Änderungen des Standortes der Niederlassung, der Aufbewahrung von Unterlagen und der Wartung von Fahrzeugen müssen dem Kraftfahrzeugamt innerhalb von 30 Tagen nach ihrer Änderung mitgeteilt werden.