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Cëdes dl servis: 1983

Beratungs- und Verbraucherschutzdienst

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Partí

Beschreibung

Der Verbraucherschutz ist ein wichtiges Ziel der Landespolitik. Die zentralen Ziele sind:

  1. Schutz vor Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Verbraucher und Verbraucherinnen und ihrer Umwelt;
  2. die Förderung und Umsetzung einer Politik, die sich auf die Information, Ausbildung und Sensibilisierung der Verbraucher und Verbraucherinnen konzentriert.

Um diese Ziele zu erreichen, wurde die Gründung eines Zusammenschlusses der in diesem Sektor tätigen Organisationen unterstützt, was 1993 mit der Gründung der Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) geschah. Seit 1993 findet die Beratung, Information und Unterstützung der Verbraucher und Verbraucherinnen durch die Verbraucherzentrale Südtirol in Zusammenarbeit mit der Landesverwaltung statt.

Die Verbraucherzentrale Südtirol arbeitet mit der Landesverwaltung in den verschiedenen Bereichen des Verbraucherschutzes zusammen und setzt eine Vielzahl von Initiativen im Bereich des Verbraucherschutzes um. Im Laufe der Jahre wurde eine Reihe von Projekten zur Information der Verbraucher und Verbraucherinnen und Nutzer und Nutzerinnen in unserer Provinz durchgeführt.

Einige Maßnahmen wurden dank der Mittel des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung (Zuweisung 2020) gemäß dem Ministerialdekret vom 10. August 2020 – Gesetz 388/2000 – durchgeführt.

Der Vollständigkeit halber werden auch die von der Region Trentino-Südtirol finanzierten Projekte aufgeführt:

Alle abgeschlossenen Projekte sind zu finden unter consumer.bz.it.

 

 


Wer kann den Dienst nutzen

Alle Bürger und Bürgerinnen.


Voraussetzungen

Die Verbraucherzentrale Südtirol bearbeitet Anfragen und Beschwerden bei Problemen zwischen Privatpersonen und Unternehmen/Gewerbetreibenden.


Was benötigen Sie

Die Dokumentation des Falles, einschließlich der bereits unternommenen Schritte zur Lösung des Problems, falls vorhanden.


So wird es gemacht

Sie können einen Antrag bei der Verbraucherzentrale Südtirol stellen:


So geht es weiter

Verbraucher und Verbraucherinnen und Nutzer und Nutzerinnen, die sich an die Verbraucherzentrale Südtirol gewandt haben, werden bei der Lösung ihres Anliegens unterstützt.


Zeiten und Fristen

Es gibt keine spezifischen Fristen für die Kontaktaufnahme mit der VZS; in einigen Fällen (z. B. Versicherungen, Reisen, ...) gibt es eher kurze Fristen für die Meldung von aufgetretenen Problemen an die Gegenpartei; die Nichteinhaltung dieser Fristen kann zur Verwirkung der Verbraucherrechte führen. Der Zeitplan für die Bearbeitung von Anfragen hängt größtenteils von der Antwortzeit der anderen Partei ab.

In der Regel wird jede Anfrage in der kürzest möglichen Zeit bearbeitet.


Häufig gestellte Fragen

Ich habe ein Problem mit einem Unternehmen mit Sitz außerhalb Italiens. Kann ich mich trotzdem an die VZS wenden?

Bei grenzüberschreitenden Problemen mit im Ausland ansässigen Gewerbetreibenden in der Europäischen Union können Sie sich an das Europäische Verbraucherzentrum wenden (www.euroconsumatori.org).

Ich bin Lehrer oder Lehrerin und möchte in der Schule über Verbraucherschutz sprechen. Gibt es spezielle Initiativen?

Am VZS gibt es zahlreiche Materialien, die Sie für die eigene Unterrichtsplanung nutzen können (https://www.consumer.bz.it/de/infoconsum). Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Vorträgen, die direkt von VZS-Experten und -Expertinnen gehalten werden (https://www.consumer.bz.it/de/unterrichtsangebot-fuer-schulklassen).

Gibt es auch Angebote, die sich an Unternehmen richten?

Das VZS verwaltet conciliareonline.it, eine Online-Schlichtungsstelle, die sich mit der außergerichtlichen Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Online-Verkauf von Waren und Dienstleistungen befasst. Unternehmen mit Sitz in Südtirol und im Trentino können conciliareonline.it als Schlichtungsstelle ihres Vertrauens beauftragen. Dieser Termin ermöglicht Ihnen die Inanspruchnahme des kostenlosen Schlichtungsverfahrens mit doppelter Zustimmung zu dem von unserem Schlichter oder unserer Schlichterin formulierten Schlichtungsvorschlag. Diese Genehmigung wird sowohl von einem Experten oder einer Expertin der Handelskammer Bozen als auch von einem Experten oder einer Expertin der Verbraucherzentrale Südtirol ausgestellt.

Muss ich für eine persönliche Beratung nach Bozen kommen?

Nein, Sie können sich an eine der Filialen wenden (Brixen, Bruneck, Klausen, Neumarkt, Lana, Mals, Meran, St. Leonhard i.P., Schlanders, Gadertal, Sterzing | Ansprechpartner) oder an unser Verbrauchermobil, das in vielen Gemeinden Südtirols eine Erstberatung anbietet (Kalender).

Wann kann ich Informationen vom Infopoint anfordern?

Sie können zu den folgenden Zeiten Informationen anfordern:

  • Montag bis Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr;
  • Montag bis Donnerstag von 14:00 bis 17:00 Uhr.

 


Rechtliche Grundlagen

Der Dienst unterliegt den Bestimmungen der Autonomen Provinz Bozen. Weitere Informationen finden Sie im Lexbrowser.

Rechtsgrundlagen:

  • Landesgesetz vom 20. Mai 1992, Nr. 15, „Initiativen des Landes im Bereich des Verbraucherschutzes“;
  • der ##1## (gesetzesvertretendes Dekret vom 6. September 2005, Nr. 206, in geltender Fassung).